Posted in Allgemein

TÜV Rheinland: Über die Hälfte aller Aufzüge hat Mängel

TÜV Rheinland: Über die Hälfte aller Aufzüge hat Mängel Posted on 30. November 2020

Die Mängelstatistik bei Aufzügen ist geprägt von Licht und Schatten. Dies ist das Fazit der Auswertung von TÜV Rheinland und des TÜV-Verbands (VdTÜV). 2019 wurden in Deutschland, so der VdTÜV im aktuellen Anlagensicherheitsreport, rund 607.000 Aufzüge geprüft. Weit weniger als die Hälfte ist mängelfrei. Im Umkehrschluss stellten die Prüfexperten an 56,5 Prozent der Aufzügen Mängel fest. 4.250 Anlagen mussten bundesweit – wegen gefährlicher Mängel – sofort stillgelegt werden. Das sind über 1.300 Aufzüge mehr als 2018. „In Köln wurden von unseren Experten bei 29 Anlagen gefährliche Mängel festgestellt“, berichtet Guido Kehmer, Geschäftsfeldleiter für Aufzüge und Fördertechnik bei TÜV Rheinland. „In Düsseldorf waren es 85 und in Berlin 149. Im Vergleich zum letzten Jahr sank die Anzahl der mängelfreien Aufzüge minimal um 0,1 Prozentpunkte.“

Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen. Wie auch schon 2018 weist deutschlandweit jeder achte Aufzug erhebliche bis gefährliche Mängel auf, so der Anlagensicherheitsreport. TÜV Rheinland stellt für die Städte Köln, Düsseldorf und Berlin eine leicht bessere Bilanz aus. „In Köln beispielsweise ist es jeder zwölfte Aufzug“, so der Experte Guido Kehmer.

Im Notfall kommunizieren

Zu jeder Aufzugsanlage gehört seit Mitte 2016 ein Notfallplan. Inhaltlich heißt das beispielsweise: Organisatorische Maßnahmen und Kontaktpersonen müssen benannt sein. Das heißt: wer Zugang zur Anlage hat und wer Erste Hilfe leisten kann. „Bis Ende 2020 muss in jedem Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das rund um die Uhr ein Notdienst erreicht werden kann“, erklärt der Fachmann. Falls ein Aufzug stecken bleibt, können Fahrgäste mit der Notrufzentrale sprechen.

Noch immer besitzen viele Aufzüge kein ausreichendes Notrufsystem, obwohl bis Ende des Jahres mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland nachgerüstet sein werden. Seit 2015 weist TÜV Rheinland seine Kunden regelmäßig auf diese Nachrüstverpflichtung hin. Nachdem die fünfjährige Frist am 31.12.2020 abläuft, wird das Fehlen eines wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystems als gefährlicher Mangel in die Prüfbescheinigung aufgenommen. „Natürlich unterstützen wir unsere Kunden wie üblich bei allen Fragen zur technischen oder organisatorischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Notrufsysteme“ erklärt Guido Kehmer.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Nicole Krzemien
Pressesprecherin Industrie Service
Telefon: +49 (221) 806-4099
E-Mail: nicole.krzemien@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel