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Statement zur Einigung der Regierungsparteien über das Arbeitsschutzkontrollgesetz

Statement zur Einigung der Regierungsparteien über das Arbeitsschutzkontrollgesetz Posted on 27. November 2020
„Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ist nur für den Teilaspekt der Tariföffnungsklausel gerade noch akzeptierbar, weil statt einem zunächst vorgesehenem Totalverbot in einem wichtigen Teilbereich der Fleischwirtschaft nunmehr der Einsatz von Zeitarbeit doch erlaubt werden soll“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Insgesamt aber sei, so Stolz, der Kompromiss nicht ausgegoren, weil die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft vor allem auch aus Arbeitsschutzgründen absolut nicht ursächlich für die Probleme jener Branche sei. iGZ-Bundesvorsitzender Christian Baumann kritisierte, dass das Gesetzesvorhaben überhaupt die Zeitarbeitsbranche restriktiv ins Visier genommen habe. Dies erfolge ohne erkennbaren Sachgrund, sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und deshalb unsinnig. Daran ändere auch die nun erzielte politische Einigung nichts. Insgesamt, so das Fazit beider, sei die Vereinbarung der Koalition für die Zeitarbeitsbranche so nicht hinnehmbar. Nach dem Willen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD solle es bei der Fleischverarbeitung zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen auch in Zukunft prinzipiell möglich sein, Zeitarbeit tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen, bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade den mittelständischen Betrieben solle damit in der Fleischverarbeitung diese Flexibilität auf Marktbewegungen ermöglicht werden. Vor allem bei Betrieben der Fleischverarbeitung, so Stolz, gebe es Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen. „Um den Betrieben die notwendige Flexibilität zu erhalten, kann die Zeitarbeit dann auch zukünftig als notwendiger Puffer von den Betrieben genutzt werden“, erläuterte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Er erwarte, dass diese vom Gesetzgeber vorgesehene Option der Öffnungsklausel von den Tarifparteien auch verantwortungsvoll wahrgenommen werde. Die Regierungsfraktionen haben sich nach längerer Diskussion, in der die CDU/CSU-Fraktion ein Komplettverbot infrage stellte, inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz soll noch Mitte Dezember in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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