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Gesamtmetall begrüßt Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen

Gesamtmetall begrüßt Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen Posted on 16. September 2020
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen bis Ende 2021 zu verlängern. Gesamtmetall-Hauptgeschäfsführer Oliver Zander: „Es zeigt sich immer deutlicher, dass es länger dauern wird als zunächst angenommen, bis die Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie das Produktionsniveau von vor der Rezession und der Corona-Pandemie wieder erreichen werden. Inbesondere im Automobilbau, beim Luftfahrtbau und im Schiffbau, im Maschinenbau und bei vielen Zulieferern ist eine schnelle Erholung nicht zu erwarten. Trotzdem wollen die Unternehmen so viele Beschäftigte wie möglich halten. Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen leistet dazu einen entscheidenden Beitrag“, sagte Zander.

Zander verwies auf die schwierige wirtschaftliche Lage in der Metall- und Elektro-Industrie. Im ersten Halbjahr 2020 sank die Produktion im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 um 19,7 Prozent. Noch nie habe die Branche einen so starken Einbruch erlebt. „Die Unternehmen brauchen mehr Zeit zur Bewältigung der Krise. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen verschaffen ihnen mehr Planungssicherheit“, so Zander weiter.

Dazu gehöre auch die volle Erstattung der Sozialabgaben für die Arbeitgeber. Diese Regelung wurde zumindest bis Ende Juni 2021 verlängert. Zander: „Das sichert den Unternehmen wichtige Liquidität, die sie in der Krise brauchen, um Insolvenzen zu vermeiden.“ Ab Juli 2021 soll die volle Erstattung dann an Weiterbildungsmaßnahmen gekoppelt werden.

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