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Von der BAFA werden coronabedingte Beratungskosten mit bis max. Euro 4.000,- als nicht rückzahlbarer Beratungs-Zuschuss KMU-Unternehmen gewährt

Von der BAFA werden coronabedingte Beratungskosten mit bis max. Euro 4.000,- als nicht rückzahlbarer Beratungs-Zuschuss KMU-Unternehmen gewährt Posted on 11. Mai 2020

Der Wirtschafts- und Kapitalmarktjurist Dr. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG in Göttingen macht auf die Beratungs-Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft ( BAFA ) aufmerksam und weist darauf hin, dass coronabedingte Beratungskosten mit bis zu 100% ( max. Euro 4.000,- ) als nicht rückzahlbarer Beratungs-Zuschuss von der BAFA ( in Eschborn bei Frankfurt/Main ) gefördert werden können. Die BAFA will schnell und unbürokratisch in der Corona-Krise helfen.

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung stellen die deutschen Unternehmen und Menschen in unserem Land vor große Herausforderungen, die in dieser Form noch nie da gewesen sind. Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten.

So ist im April 2020 eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5. Das Formular zur Antragstellung finden Unternehmer unter dem Link : https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

„Ab sofort können Unternehmen einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

Das Bundesamt weist darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Interessenten bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches bei der www.bafa.de unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht. Gleichzeitig findet man unter dem BaFa-Link einen Überblick über sämtliche Fördergelder des Bundesamtes.

Sofern sich vor Beginn einer Beratung nach dem neuen Corona-Modul abzeichnet, dass es sich entgegen Ihrer Angaben bei der Antragstellung um kein von der Corona-Krise geschädigtes Unternehmen handelt, sollten Sie Ihren Antrag stornieren. Nach einer bereits begonnen „Corona-Beratung“ kann keine Umwandlung in eine allgemeine, spezielle oder Unternehmenssicherungsberatung mehr erfolgen. Folglich müsste der Antrag abgelehnt werden. Sie können gegebenenfalls einen neuen Antrag nach den bisherigen Modulen der bestehenden Richtlinie stellen.

Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.

Die BAFA bittet um Nachsicht, dass sie angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus der Arbeit setzt die BaFa  momentan auf die Bearbeitung der Unternehmer-Anträge und deren schnellen Auszahlung.“ Auskünfte zu dem Förderzuschuss erteilen jedoch die jeweils zuständigen IHK´s.

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 % der vom Berater in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die Euro 4.000m,- hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen selbst zu tragen. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.

Weitere Informationen können bei Dr. jur. Horst Werner über die Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfrei erfragt werden.

Über die Dr. Werner Financial Service AG

Dr. Werner Financial Service AG betätigt sich am Finanzmarkt als Dienstleister für den Transfer von Privatkapital (Private Equity) in unternehmerisches Produktivkapital zum Wohle mittelständischer Unternehmen einerseits und renditesuchender Anleger andererseits. Dabei nimmt die Dr. Werner Financial Service AG an den Kapitalmärkten eine ergänzende Position zu den Kreditinstituten ein: Sie will Partner für die Eigenkapitalbeschaffung sein, das die Unternehmen bei der Kapitalversorgung zusätzlich zu den Bankdarlehen als zu bilanzierende Verbindlichkeiten mit Eigenkapital als Haft- und Risikokapital (Private Equity) beratend unterstützt. An den Unternehmen liegt es, die Vorteile der gestreuten Finanzierung durch Kredit- und Eigenkapitalgeber zu größerer Unabhängigkeit und finanzieller Sicherheit zu nutzen

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