Posted in Ausbildung / Jobs

Viele kleine und mittelständische Unternehmen stehen absehbar vor dem Aus

Viele kleine und mittelständische Unternehmen stehen absehbar vor dem Aus Posted on 27. April 2020

Der VdU warnt vor baldigen Liquiditätsengpässen und fordert neben einer klaren Perspektive zur Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen auch Fortschritte bei der Kinderbetreuung.

Die Situation der Unternehmerinnen in der Corona-Krise verschärft sich zusehends. Ihr Umsatz ist seit Mitte März im Schnitt um 44 Prozent eingebrochen, drei Viertel verzeichnen einen Umsatzrückgang, jede Zweite musste Wirtschaftshilfen beantragen. Das Kurzarbeitergeld und die Direktzuschüsse von Bund und Ländern sind dabei die mit Abstand wichtigsten Hilfen, neben der Stundung sowie der Herabsetzung der Vorauszahlungen von Steuern und Sozialabgaben. Hingegen sind die KfW-Kredite weniger hilfreich: nur 15 Prozent der Unternehmerinnen haben einen KfW-Schnellkredit beantragt bzw. planen eine Beantragung.   

VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel zeigt sich besorgt über drohende Insolvenzen in den kommenden Wochen und Monaten „Die Unternehmen können ihre Liquiditätsengpässe mit Rücklagen und staatlichen Hilfen nur für eine begrenzte Zeit überbrücken.” Rund 14 Prozent der Unternehmerinnen sind nur noch vier Wochen zahlungsfähig, 21 Prozent schaffen noch maximal zwei Monate und nur jede fünfte Unternehmerin geht davon aus, dass ihre Liquidität für mehr als sechs Monate reichen wird.   

Die Unternehmen brauchen eine Perspektive, ein Licht am Ende des Tunnels. Die ersten schrittweisen Lockerungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden zwar von den Unternehmerinnen des VdU begrüßt und für angemessen (49 Prozent) gehalten, allerdings wünscht sich ein Drittel ein weniger zögerliches Vorgehen und eine klarere zeitliche Perspektive. Der VdU fordert daher mehr Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmer*innen, Arbeitnehmer*innen und Bürger*innen bei weiteren Lockerungen der Beschränkungen.  

Große Sorge bereitet den Unternehmerinnen die geringe Unterstützung für Familien bei der Kinderbetreuung in der Corona-Krise. Jasmin Arbabian-Vogel mahnt: „Für berufstätige Alleinerziehende und Elternpaare – egal ob Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in – ist es seit der Schließung der Schulen und Kitas eine enorme Herausforderung ihrer Erwerbsarbeit nachzugehen und gleichzeitig die ganztägige Betreuung ihrer Kinder zu stemmen. Kinder, berufstätige Eltern und Arbeitgeber benötigen jetzt konkrete Lösungen, um durch die Krise zu kommen und eine Perspektive wie es schrittweise weitergehen kann.” Mehr als die Hälfte der Unternehmerinnen mit minderjährigen Kindern betreut sie aktuell, während sie von zu Hause aus arbeiten. Es braucht jetzt Konzepte und konkrete Fahrpläne für eine schrittweise Öffnung der Kitas, Grundschulen und Horte, in denen beispielsweise Ansätze wie stundenweise Betreuung in kleinen Gruppen und die Verkürzung der Sommerferien durchgespielt werden.  

Die Unternehmerinnen begrüßen grundsätzlich die Entscheidung der Bundesregierung, in der Gastronomie die Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren und die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit nicht nur für systemrelevante Tätigkeiten, sondern für alle Berufe zu erweitern.  

Das Kurzarbeitergeld hat sich bereits in den zurückliegenden Krisen als erfolgreiches Instrument bewährt, jedoch bringt es viele Betriebe in Nöte, dass die Anträge aufgrund der Überlastung der Behörden sehr langsam bearbeitet werden. Die Unternehmerinnen haben Schwierigkeiten, das Kurzarbeitergeld im April den zweiten Monat in Folge vorzustrecken. Nur sieben Prozent haben das Kurzarbeitergeld bisher erhalten, 42 Prozent haben es beantragt und warten noch auf die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.  

Es ist grundsätzlich ein richtiger Schritt, die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu ermöglichen. Die neue Regelung der Bundesregierung benachteiligt allerdings Personengesellschaften und Einzelunternehmer. Das Mittel der Wahl muss eine steuerfreie Rücklage sein, die den steuerpflichtigen Gewinn im Jahr 2019 um den aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 zu erwartenden Verlust bereits bei der Veranlagung 2019 verringert und auf die folgenden Jahre verteilt. Damit können die im Vorjahr geleisteten Steuervorauszahlungen einschließlich der Gewerbesteuer an die Unternehmen zurückfließen bzw. Steuernachzahlungen in der derzeitigen Situation vermieden werden.

Über Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Seit Beginn der Corona-Krise hat der Verband die rund 1.800 Unternehmerinnen bereits zum vierten Mal befragt. Im Befragungszeitrum vom 20. bis 23. April haben 212 Unternehmerinnen geantwortet.

Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
Glinkastr. 32
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2005919-0
Telefax: +49 (30) 20059192-00
http://www.vdu.de

Ansprechpartner:
Evelyne de Gruyter
Telefon: +49 (30) 2005919-15
E-Mail: evelyne.degruyter@vdu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel