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Schutzschirm 2.0: Insolvenzverwalter begrüßen Sofortkredite für den deutschen Mittelstand

Schutzschirm 2.0: Insolvenzverwalter begrüßen Sofortkredite für den deutschen Mittelstand Posted on 6. April 2020

Die Bundesregierung hat heute weitere Hilfsmaßnahmen für mittelständische Unternehmen vorgestellt, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Vor allem mit zu 100 Prozent vom Staat verbürgten Krediten soll die Liquidität gesichert werden. Diese Sofortkredite zur Liquiditätshilfe werden den Anstieg der Insolvenzen abbremsen und damit den wirtschaftlichen Schock der Coronakrise dämpfen.

Die Bundesregierung stellte heute in einer Pressekonferenz eine Reihe von erweiterten Maßnahmen vor, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor allem für den Mittelstand abzufangen. Die Bundesminister Scholz und Altmaier stellten ein Schnell-kreditprogramm vor, um zügig Liquidität für mittelständische Unternehmen zu schaffen und die Wirtschaft weiter zu stabilisieren. Die erweiterten Finanzhilfen sollen, anders als die parallel weiter angebotenen Hilfskredite über die KfW, nun zu 100 Prozent vom Staat verbürgt werden.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter begrüßt die Entscheidung den Unternehmen weitreichender unter die Arme zu greifen. Schon zu Beginn der Coronakrise haben wir uns für rasche Liquiditätshilfen ausgesprochen, die zu 100 Prozent durch den Staat abgesichert sind“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

Die Praxis hatte gezeigt, dass aufgrund des Eigenrisikos der Hausbanken bei der Kreditvergabe vor allem mittelständischen Unternehmen Hilfsmaßnahmen verwehrt wurden. Mit den Schnellkrediten soll diese Hürde nun beseitigt werden: „Wir hoffen, dass die Konditionen der Kreditvergabe nun eine schnelle Auszahlung der Hilfsgelder nicht mehr behindern. Es ist zu hoffen, dass diese Liquiditätshilfen den Anstieg der Insolvenzen etwas abbremsen“, so der VID-Vorsitzende.

Der VID hat bereits Mitte März ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen an die Bundesregierung für wirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Coronakrise herausgeben. In einer gemeinsamen Erklärung hat sich der Berufsverband mit anderen Verbänden und Organisationen der Insolvenzverwaltung und Sanierung zum Gesetzesentwurf des COVID-19-Pandemie-Gesetzes kritisch geäußert.

VID-Eckpunktepapier zur Coronakrise – Abfederung der wirtschaftlichen Folgen: https://www.vid.de/initiativen/eckpunktepapier-zur-coronakrise-abfederung-der-wirtschaftlichen-folgen/

Gemeinsame Erklärung der Verbände: https://www.vid.de/stellungnahmen/gemeinsame-erklaerung-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-abmilderung-der-folgen-der-covid-19-pandemie-im-zivil-insolvenz-u-strafverfahrensrecht/

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

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