Posted in Finanzen / Bilanzen

Geberit Aktionäre stimmen allen Anträgen zu

Geberit Aktionäre stimmen allen Anträgen zu Posted on 1. April 2020

An der 21. ordentlichen Generalversammlung der Geberit AG in Rapperswil-Jona wurden sämtliche Anträge des Verwaltungsrats angenommen.

Gestützt auf Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in der Fassung vom 16. März 2020 konnten die Aktionärinnen und Aktionäre der Geberit AG ihre Rechte an der Generalversammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Eine physische Teilnahme war nicht möglich. Diese Massnahme ermöglichte es, die Generalversammlung trotz der aktuellen Situation wie geplant durchzuführen.

Die Aktionäre genehmigten die Jahresrechnung 2019 und stimmten einer Dividende in Höhe von CHF 11.30 je Aktie zu, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4,6% entspricht. Die Auszahlung der Dividende wird am 7. April 2020 erfolgen.

Die Aktionäre erteilten den Mitgliedern des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung. Die sich für eine weitere Amtsperiode von einem Jahr zur Verfügung stellenden Verwaltungsräte wurden wiedergewählt. Im Rahmen dieser Wahlen wurde auch der amtierende Verwaltungsratspräsident Albert M. Baehny in seinem Amt bestätigt. Anstelle des im Oktober 2019 verstorbenen Thomas M. Hübner neu in den Verwaltungsrat gewählt wurde Werner Karlen (vgl. → Medieninformation vom 10. März 2020). In den Vergütungsausschuss gewählt wurden Hartmut Reuter (Vorsitz), Werner Karlen sowie Eunice Zehnder-Lai. Die Konstituierung im Nachgang zur Versammlung ergab folgende Zusammensetzung für den Revisionsausschuss: Felix R. Ehrat (Vorsitz), Bernadette Koch, Hartmut Reuter. Des Weiteren hat Hartmut Reuter weiterhin das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats inne.

Aufgrund der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Unternehmen (VegüV) hatte die Generalversammlung über Anträge zum maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten Generalversammlung sowie über die maximale Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 zu befinden. Die Generalversammlung folgte den Vorschlägen des Verwaltungsrats und stimmte den beiden Traktanden zu. Zudem wurde in einer Konsultativabstimmung der umfassende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 genehmigt.

Die Aktionäre bestätigten PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Jahr 2020. hba Rechtsanwälte AG, Zürich, vertreten durch Roger Müller, wurden als unabhängige Stimmrechtsvertreter wiedergewählt.

Für die detaillierten Abstimmungsergebnisse vgl. → Anhang.

Über die Geberit Vertriebs GmbH

Die weltweit tätige Geberit Gruppe ist europäischer Marktführer für Sanitärprodukte. Geberit verfügt in den meisten Ländern Europas über eine starke lokale Präsenz und kann dadurch sowohl auf dem Gebiet der Sanitärtechnik als auch im Bereich der Badezimmerkeramiken einzigartige Mehrwerte bieten. Die Fertigungskapazitäten umfassen 29 Produktionswerke, davon 6 in Übersee. Der Konzernhauptsitz befindet sich in Rapperswil-Jona in der Schweiz. Mit rund 12 000 Mitarbeitenden in rund 50 Ländern erzielte Geberit 2019 einen Umsatz von CHF 3,1 Milliarden. Die Geberit Aktien sind an der SIX Swiss Exchange kotiert und seit 2012 Bestandteil des SMI (Swiss Market Index).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Geberit Vertriebs GmbH
Theuerbachstraße 1
88630 Pfullendorf
Telefon: +49 (7552) 934-01
Telefax: +49 (7552) 934-300
http://www.geberit.de

Ansprechpartner:
Roman Sidler
Corporate Communications & IR
Telefon: +41 (55) 22169-47
Fax: +41 (55) 22167-47
E-Mail: corporate.communications@geberit.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel