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Rettungsschirm für den Mittelstand

Rettungsschirm für den Mittelstand Posted on 19. März 2020

„Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Corona-Pandemie ist ein solcher Fall. Sie zwingt aus gesundheitspolitischen Gründen zu radikalen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, um die Zahl der Infizierten einzudämmen. Wir halten daher die eingeleiteten Maßnahmen im Sinne des grundgesetzlichen Rechts auf körperliche Unversehrtheit für geboten und verhältnismäßig. Ebenso dringlich ist aber auch der Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Auch hierfür müssen nun neue und ungewöhnliche Wege beschritten werden, die der Dimension der Krise angemessen sind. Die Bundesregierung hat mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Zusage von unbegrenzten Liquiditätshilfen und steuerlichen Erleichterungen bereits wichtige Schritte eingeleitet. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir befürchten allerdings, dass diese im Saarland bei Weitem nicht ausreichen, um irreversible Schäden der saarländischen Wirtschaft zu vermeiden. Schon heute ist absehbar, dass der Rückgang der Wirtschaftsleistung deutlich stärker ausfallen wird als im Finanzkrisenjahr 2009.

Vor diesem Hintergrund appellieren wir eindringlich an die Landesregierung, die bislang ergriffen Stützungsmaßnahmen in einen ganzheitlichen Krisenplan zu überführen. Dieser sollte sich an den folgenden Eckpunkten orientieren:

1. Suspendierung der Schuldenbremse

Die Bewältigung der Krise wird viel Geld kosten. Geld, das in dem auf Kante genähten Landeshaushalt nicht vorhanden ist. Deshalb sollte die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, um dem Land mehr Spielraum zur Kreditaufnahme zu eröffnen.

2. Einrichtung eines Notfallfonds

Kleine Unternehmen, die nur wegen der Corona-Krise in Not geraten sind und nachweislich über ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell verfügen, sollten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 25.000 Euro vor der Insolvenz geschützt werden.

3. Gründung eines landeseigenen Beteiligungsfonds

Im Vergleich mit Mittelständlern in anderen Bundesländern ist die Eigenkapitalausstattung des saarländischen Mittelstands unterdurchschnittlich. Das schränkt seinen Zugang zu Krediten ein. Das Land sollte sich deshalb über einen Beteiligungsfonds an größeren mittelständischen Unternehmen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind, auf Zeit beteiligen können.

4. Rückrufaktion für Beamte

Das operative Handling der Stützungsmaßnahmen erfordert personelle Kapazitäten, die derzeit nur begrenzt vorhanden sind. Da die Zeit drängt und neue Kapazitäten nicht schnell genug aufgebaut werden können, sollte die Landesregierung Beamte, die in den letzten fünf Jahren in den Ruhestand versetzt wurden, für einen vorübergehenden Zeitraum zurückrufen.

In der Finanzkrise 2009 hat die Politik den Sparern die Garantie gegeben, dass ihre Einlagen sicher seien. Heute brauchen die Unternehmen die Gewähr, dass sie in diesem absoluten Ausnahmezustand nicht allein gelassen werden. Die saarländische Wirtschaft erwartet von der Landesregierung ein solches Signal. Es beruhigte und schaffte Vertrauen. Und es sicherte die wirtschaftliche Substanz, um nach der Krise neu durchstarten zu können.“

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