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Ximen erwirbt Konzessionsgebiet von 49er Creek Gold im Goldgebiet Nelson

Ximen erwirbt Konzessionsgebiet von 49er Creek Gold im Goldgebiet Nelson Posted on 28. Februar 2020

Ximen Mining Corp. (TSX-V: XIM, FWB: 1XMA, OTCQB: XXMMF) („Ximen“ oder das „Unternehmen“ – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/ximen-mining-corp/) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit einem Privatunternehmen, 49er Creek Gold Corp. („49er Creek“), eine Kaufvereinbarung getroffen hat, wonach Ximen sämtliche Anteile an dessen Mineralkonzessionen unweit von Nelson im Süden der kanadischen Provinz British Columbia erwerben wird. Die Konzessionsgebiete befinden sich in der Nähe der im Besitz von Ximen befindlichen Goldmine Kenville im Bergbaugebiet Nelson und umfassen insgesamt 107 Mineralclaims mit 4.276 Hektar Grundfläche.

Das Konzessionsgebiet von 49er Creek beinhaltet acht bei BC Minfile eingetragene Vorkommen. Bei vier dieser Vorkommen fanden in der Vergangenheit Abbauarbeiten statt. Die jeweilige Produktion ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Gold Hill, Good Hope und Northern Light sind Erzganglagerstätten, Queen Victoria eine Kupfer-Gold-Skarnlagerstätte. Zwischen 1983 und Mitte der 1990er Jahre wurden im Konzessionsgebiet mehrere Explorationsprogramme durchgeführt; diese beinhalteten geochemische Bodenprobenahmen, Gesteinsprobenahmen Magnetometermessungen und geophysikalische VLF-EM-Messungen. Die beste Probe im Rahmen der Explorationen stammte aus dem Jahr 1984 und lieferte 207,4 Gramm Gold pro Tonne, 168,3 Gramm Silber pro Tonne und 4,2 Prozent Kupfer (BC Assessment Report 13878).

Nach Einschätzung von Ximen bietet das Konzessionsgebiet ein hervorragendes Explorationspotenzial für die Auffindung von Gold-Silber-Erzgängen und porphyrischen Kupfer-Gold-Lagerstätten.

Die wichtigsten Punkte der Transaktion beinhalten:

  • Zahlung von 100.000 Dollar in bar an 49er Creek.
  • Ausgabe von 1.400.000 Ximen-Stammaktien ohne Nennwert mit den folgenden Beschränkungen: 700.000 der Aktien können sechs Monate und einen Tag nach dem Erhalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange, die verbleibenden 700.000 Aktien ein Jahr und einen Tag nach der Genehmigung frei gehandelt werden.
  • Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Dr. Mathew Ball, P.Geo., VP Exploration von Ximen Mining Corp., hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift NI 43-101 die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen freigegeben.

Für das Board of Directors:

„Christopher R. Anderson“

Christopher R.  Anderson,
President, CEO & Director
604 488-3900

Investor Relations: Sophy Cesar, 604-488-3900, ir@XimenMiningCorp.com

Über Ximen Mining Corp.

Ximen Mining Corp. besitzt sämtliche Rechte an drei seiner Edelmetallprojekten, die sich im Süden der Provinz British Columbia befinden. Die beiden Goldprojekte von Ximen sind das Goldprojekt Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner leistet jährliche stufenweise Bar- und Aktienzahlungen sowie die Finanzierung der Projektentwicklung. Das Unternehmen hat kürzlich die Kontrolle über die Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson British Columbia übernommen, die alle ober- und unterirdischen Rechte, Gebäude und Gerätschaften umfasst.

Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XMA und der WKN-Nummer A2JBKL in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option.  Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann nicht garantiert werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählen die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt.  Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.

Diese Pressemeldung stellt in dem betreffenden US-Bundesstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar.

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