Posted in Ausbildung / Jobs

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2020 beantragen

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2020 beantragen Posted on 29. Januar 2020

Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.10.2020 und 31.03.2021 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsre-levanten Fächern von mindestens 2,4,
– Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzei-tigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
– Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungs-kurse,
– Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
– die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regu-lären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis

spätestens 01. März 2020

beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Ge-schäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vor-zeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-0
Telefax: +49 (721) 1600-199
http://www.hwk-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Eva Sitter
Telefon: +49 (721) 1600-151
Fax: +49 (721) 1600-217
E-Mail: sitter@hwk-karlsruhe.de
Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116
Fax: +49 (721) 1600-199
E-Mail: fenzl@hwk-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel