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Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Psychische Belastung am Arbeitsplatz Posted on 28. Januar 2020

Fachkräftemangel ist derzeit ein großes Thema. Es lohnt sich für Unternehmen, in die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter zu investieren und vorzubeugen. Dass das möglich ist, zeigt Unternehmer Stefan Mail.  Er hat in seinem Betrieb erfolgreich einen Workshop zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchgeführt. In der aktuellen Ausgabe von etem 6.2019 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird dieses Best-Practice-Beispiel vorgestellt.

Jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter. Dazu gehört das Wohl von Körper und Psyche. Arbeitsschutz und regelmäßige Ermittlungen anhand von Gefährdungsbeurteilungen beispielsweise in Bezug auf Gefahrstoffe bieten eine notwendige Basis. Doch gerade psychische Erkrankungen spielen eine immer größere Rolle im Arbeitsleben und sollten daher in den Fokus der Präventionsmaßnahmen gerückt werden. Waren sie vor 20 Jahren noch nahezu bedeutungslos, sind sie heute eine der häufigsten Diagnosegruppen bei Krankschreibungen und Arbeitsunfähigkeitstagen. Auch die durchschnittliche Krankheitsdauer ist mit 39 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen. Die Kosten hierfür werden allein in Deutschland mit bis zu 146 Milliarden Euro beziffert.

Doch wie kann man dem Abhilfe schaffen? Zunächst einmal, indem sich jeder Arbeitgeber mit der psychischen Belastung der eigenen Arbeitnehmer auseinandersetzt. Das kann unter Anleitung geschehen wie beispielsweise bei Unternehmer Stefan Mail, seinen 15 Mitarbeitern und der Arbeitspsychologin der BG ETEM Dr. Christine Gericke in Form eines Workshops. Mit Arbeitshilfen, einer Steuerungsgruppe, Arbeitsteams und einem betriebsinternen Moderator kann das theoretisch jeder Betrieb auch selbst durchführen.

Was sind die essentiellen Fragestellungen? Hier kann ein professionell erstellter Leitfaden wie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder eine Prüfliste einer Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft helfen. Fragen wie diese sind nur ein Auszug: Entspricht Ihre Qualifikation den Anforderungen, die durch die Tätigkeit gestellt werden? Erhalten Sie ausreichend Rückmeldung (Anerkennung, Kritik, Beurteilung) über die eigene Leistung? Besteht ein positives soziales Klima? Eine Mitarbeiterbefragung und deren Auswertung sind ein erster Schritt im Vorfeld. In einem späteren Workshop mit Gruppenarbeit können Vorschläge für Maßnahmen entwickelt werden und deren Umsetzung im Betrieb.

Warum das Ganze? Reden fördert das Betriebsklima. Je besser der Chef seine Mitarbeiter und deren Bedürfnisse kennt, desto offener ist die Kommunikation untereinander. Und das bringt das Team voran und hält es gesund.

Video, Arbeitshilfen und Online-Tool

Der komplette Artikel „Ein großer Erfolg“ über den Workshop zum Thema psychische Belastung mit dem Geschäftsführer und Chef von 15 Mitarbeitern Stefan Mail sowie der Arbeitspsychologin der BG ETEM Dr. Christine Gericke ist nachzulesen in etem 6.2019 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de/6.2019/titelstories/ein-grosser-erfolg/document_view. Dort findet sich auch ein Video mit Stefan Mail, in dem er beschreibt, warum sich der Workshop für ihn und seine Mitarbeiter gelohnt hat. Die BG ETEM bietet unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes M18517786 eine Arbeitshilfe für Betriebe. Zudem stellt die BG ETEM in dem aktuellen Heft ein Online-Tool zur Beurteilung psychischer Belastungen in Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern vor.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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