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EnWave unterzeichnet Verträge Pick-One

EnWave unterzeichnet Verträge Pick-One Posted on 22. November 2019

Nachdem die kanadischen Technologieexperten von EnWave (ISIN: CA29410K1084 / TSX-V: ENW) erst kürzlich ihren fünften Cannabisdeal verkünden konnten, legte man nun schon wieder mit einer Kooperation für gesunde Snacks nach.

Wir erinnern uns: Mit Aurora Cannabis Inc., einem weltweit führenden Anbieter in der Cannabisindustrie, schloss EnWave eine exklusive, lizenzpflichtige kommerzielle Lizenzvereinbarung mit Unterlizenzierungsrechten vor etwa drei Wochen ab. Damit hat Aurora Cannabis das exklusive Recht, EnWaves firmeneigene ‚REV™‘-Entwässerungstechnologie für die Trocknung seiner Cannabisprodukte in Australien zu nutzen. Zudem werden Aurora und EnWave – https://www.commodity-tv.com/play/enwave-moon-cheese-highly-profitable-selling-more-rev-machines-in-2019/ – aufgrund der exklusiven Master-Lizenz noch enger zusammenarbeiten, um weitere Sub-Lizenzierungsmöglichkeiten zu eroieren.

Zeitgleich, also mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, sind EnWave und Aurora eine gebührenpflichtige Unterlizenz mit der Cann Group Limited eingegangen. Cann Group ist Australiens erster medizinischen Cannabiskultivierungslizenznehmer, der durch die Unterlizenz das Recht hat, die ‚REV™‘-Technologie zum Trocknen von seinem Cannabis in Australien zu nutzen. Gemäß der Vereinbarung hat die Cann-Group sofort einen Gerätekaufvertrag für eine 10 kW ‚REV™‘-Maschine erhalten, um damit die kommerzielle Produktion zu starten.

Gehen wir nun von Australien nach Mexiko. Hier konnten die kanadischen ‚REV™‘-Entwässerungsexperten vorgestern den Abschluss einer Technologieevaluierungs- und Lizenzoptionsvereinbarung, eine sogenannte ‚TELOA‘ melden.

Der Lizenznehmer Pick-One ist ein mexikanisches Unternehmen, das gesunde und gutschmeckende Snacks herstellt und vertreibt. Um seine ohnehin schon innovativen Produkte mit ihren einzigartigen Geschmacksprofilen noch weiter zu verbessern, entschloss sich das Unternehmen auf die ‚REV™‘-Technologie zurückzugreifen. Dadurch, so das Unternehmen, werde man weitere Möglichkeiten haben um auch neue, gesunde Snackprodukte zu entwickeln, die die Geschmacksnerven der mexikanischen Verbraucher exakt treffen.

Während der Laufzeit der ‚TELOA‘ haben sich die Partner auf eine nicht näher genannte monatliche Evaluierungsgebühr geeinigt. Die Ausweitung der EnWave-Technologie auf Mexiko beweist einmal mehr das globale Leistungsversprechen für Lebensmittelverarbeiter, die neue und innovative Premium-Snackprodukte auf den Markt bringen wollen. EnWave verfügt über ein robustes Portfolio an geistigem Eigentum, das zahlreiche internationale Märkte abdeckt, und hat die ‚REV™‘-Technologie an Lebensmittelunternehmen in über fünfzehn Ländern weltweit lizenziert.

Weitere interessante Informationen zum Unternehmen finden Sie im folgenden Video: https://www.youtube.com/watch?v=x_LjDbnTFjw&t=175s.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken. 

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Lesen Sie hier – https://www.js-research.de/disclaimer-agb/ -. Bitte beachten Sie auch, falls vorhanden, die englische Originalmeldung.

 

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