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Kontrollen und Risiken bei Kapitalanlagen am grauen oder weißen Kapitalmarkt – von Dr. Horst Werner

Kontrollen und Risiken bei Kapitalanlagen am grauen oder weißen Kapitalmarkt – von Dr. Horst Werner Posted on 7. November 2019

Kapitalanlagen vom „freien“ oder auch „kleinen“ außerbörslichen oder auch abfällig genannten „grauen“ Kapitalmarkt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) sind keineswegs nur von grauer oder nebliger Undurchsichtigkeit geprägt. Bei näherer Betrachtung ist es zwar ein sehr schillernder Markt mit vielen seriösen, aber manchmal auch betrügerischen Marktteilnehmern: Solide mittelständische Industrieunternehmen finanzieren sich aus Kosten- und Zeitgründen über den „kleinen Kapitalmarkt“, innovative Start-up-Unternehmen versorgen sich dort mit Gründungskapital und das Kapital für die Energiewende wird teilweise ebenfalls auf diesem freien Kapitalmarkt eingeworben, um die eigene Eigenkapitalversorgung in Ergänzung zur Bankkreditversorgung zu gewährleisten. Zur Erfüllung von notwendigen Eigenkapitalquoten ist der “kleine Kapitalmarkt” als Risikokapitalmarkt in einer freien Marktwirtschaft und gerade auch für die Banken unverzichtbar. Ein Großteil der Bankkreditgeschäfte würde gar nicht zustande kommen, wenn sich die Unternehmen nicht vorher über öffentliche Beteiligungsangebote mit dem erforderlichen Eigenkapital nach Basel III eindecken könnten.

Der Graue oder freie Kapitalmarkt ist der teilweise unregulierte, aber noch legale Teil des Kapitalmarkts. Er steht nicht direkt unter staatlicher Aufsicht, aber stets unter staatlicher Beobachtung, denn der freie Kapitalmarkt muss vielfältige gesetzliche Regeln beachten. Dort tätige Unternehmen benötigen zwar nicht immer eine Erlaubnis der BaFin, müssen aber eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben einhalten und erfüllen. Informationen bietet zum Beispiel ein BaFin-gebilligter Prospekt gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ). Anbieter müssen außerhalb der Bereichsausnahmen einen solchen geprüften Prospekt für Wertpapiere, Genussrechte und andere Unternehmensanteile erstellen – allerdings nicht für alle Anlagen. Prospekte sind aufgrund bürokratischer Pflichten sehr umfangreich und kaum lesbar. Doch auch wenn es mühsam erscheint, sollten Anleger sorgfältig die darin enthaltenen Anlagebedingungen und Finanzplanungen sowie die Informationen zu den Risiken der Kapitalanlage, zur Anlagestrategie und zur Mittelverwendung lesen.

Anleger sollten dabei immer wissen, dass die BaFin einen Prospekt nicht daraufhin prüft, ob die Anlage werthaltig oder der Anbieter seriös und finanziell solide ist. Die Aufsicht prüft auch nicht, ob die Angaben im Prospekt inhaltlich richtig sind. Billigt die BaFin einen Prospekt, heißt das nur, dass dieser die gesetzlich geforderten Mindestinformationen zum Anbieter und zum Produkt enthält. Es bedeutet aber nicht, dass die BaFin das Unternehmen oder sein Geschäftsmodell abgesegnet oder gar zugelassen hat. Die Prospektprüfung ist kein Gütesiegel und keine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit – auch wenn Emittenten mitunter etwas anderes bekunden. Gleichzeitig tummeln sich in allen Marktsegmenten der Kapitalmärkte leider auch dubiose und unseriöse Anbieter, die aus unterschiedlichen Motiven mit Hilfe immer neuer Konstruktionen nur die Erlaubnis für bestimmte Geschäfte zu erlangen versuchen. Kleine und mittlere Anbieter wollen zu Recht oft lediglich die hohen Kosten vermeiden, die mit einer BaFin-Prospektbilligung verbunden sind. So ist das Prospektrecht leider zu einem „Bürokratiemonster“ mit Genehmigungsdauern von Prospekten bis zu achtzehn Monaten und unwägbaren Kosten verkommen. Prüfungsgebühren sind in den letzten Jahren von Euro 1.000,- auf bis zu Euro 15.000,- pro Finanzinstrument angestiegen. Der für eine freie soziale Marktwirtschaft unverzichtbare Risikokapitalmarkt ist fast nicht mehr existent. Marktwirtschaft ist Risikowirtschaft. Wer den dafür notwendigen Risikokapitalmarkt ausbremst, zerstört die deutsche Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten.

Eine fortlaufende Aufsicht der BaFin oder Geschäftskontrolle gibt es nicht. So existieren auch missbräuchliche Geschäftsmodelle, bei denen die Anbieter gezielt Gestaltungen und Vertriebsmethoden wählen, um ohne Erlaubnis- oder Prospektpflicht an das Kapital unerfahrener Kleinanleger zu gelangen und zu ihrem Vorteil in hochriskante Geschäfte zu reinvestieren. Derartige Angebote zielen häufig auf das Kapital ab, das in klassischen Vermögensanlagen ( z.B. Versicherungen) gebunden ist, dass die Kunden also „staatlich kontrollierten“ Unternehmen anvertraut haben, die unter der Solvenzaufsicht der BaFin stehen. Wie man aber an der Hamburgischen Landesbank mit bis zu Euro 15 Mrd. Verlusten für die nordischen Länder sehen konnte, hilft oft auch die Bankenaufsicht nicht immer. Auch alle großen Pleiten in den letzten zehn Jahren am außerbörslichen („grauen“) Kapitalmarkt waren BaFin-Prospektgeprüfte Unternehmen – bis hin zur
P & R Container-Pleite in München.

Gibt es keinen von der BaFin gebilligten Prospekt, sollten Anleger ebenfalls vorsichtig sein und alle Angaben prüfen und recherchieren. Häufig erhalten Anleger dann nur wenige Informationen über das Unternehmen und die Anlage. Informationen können immer auch aus anderen Quellen gewonnen werden. Vorsichtige Anleger achten darauf, woher die Angaben kommen und ob die Informationsquelle bekannt, seriös und neutral ist. Je weniger substantielle Informationen über eine Beteiligungsmöglichkeit bekannt sind, desto vorsichtiger sollten Anleger sein.

Informationen rund um die Geldanlage erhalten potentielle Anleger auch bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de) und den örtlichen Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de). Dort finden Investoren auch Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter. Auf der BaFin-Webseite (www.bafin.de/datenbanken) können Interessenten außerdem nachschauen, ob ein Unternehmen unter der „Aufsicht der BaFin steht und damit nicht zum Grauen Kapitalmarkt gehört. Auch Übersichten der Prospekte für Vermögensanlagen und Wertpapiere können Anleger bei der BaFin abrufen.

Bei aller Vielgestaltigkeit der Angebote auf dem freien Kapitalmarkt haben sie immer eines miteinander gemeinsam, dass es sich um unternehmerische Risikokapitalanlagen handelt, die nicht in kontrollierten Wertpapieren verbrieft sind ( was auch nicht immer hilft ). Die Zuordnung eines Anlageangebotes zum Grauen oder Weißen Kapitalmarkt lässt somit für den Anleger noch keinen Rückschluss auf das Risiko zu, das mit einer Anlage verbunden ist. Dieses Risiko muss jeder Kapitalgeber selbst abschätzen. Am kleinen Kapitalmarkt gibt es „kleine Risiken“, am großen, „beaufsichtigtem“ Kapitalmarkt gibt es „große Risiken“. Siehe die großen Milliarden-Verluste der Aktionäre bei der Telekom oder der Deutschen Bank oder an den amerikanischen, SEC-beaufsichtigten Börsen in den Jahren 2008 ff.

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