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Neues Energie- und Stromsteuergesetz mit neuen Pflichten

Neues Energie- und Stromsteuergesetz mit neuen Pflichten Posted on 8. Oktober 2019

Die Komplexität der Energie- und Stromsteuerregelungen nimmt stetig zu.
Am 01. Juli 2019 trat das "Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften" in Kraft.

Besonders hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die neuen Meldepflichten für Betreiber von BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 50 kW. Ohne einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung unterliegen neue und bestehende (!) BHKW-Anlagen für den ab dem 01. Juli 2019 produzierten Strom der Stromsteuer. Dabei ist zu beachten, dass sich der Anlagenbegriff des KWK-Gesetzes und des Stromsteuergesetzes grundsätzlich unterscheidet. Mehrere Anlagen an einem Standort gelten im Stromsteuergesetz in der Regel als eine Anlage – auch wenn diese nach dem KWK-Gesetz als mehrere eigenständige Anlagen kategorisiert wurden. Außerdem gilt nach dem Stromsteuergesetz als Grenze die Bruttoleistung und nicht die Nettoleistung.

Auf vielfachen Wunsch bieten BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult zusätzliche Termine für das Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ an. Das nächste Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ findet am 24. Oktober 2019 in Weimar statt. Da für dieses Seminar nur noch wenige Plätze zur Verfügung stehen, wird am 06. November 2019 in Stuttgart noch einmal ein zusätzliches Intensivseminar angeboten.

Außerdem werden die Neuregelung des Energie- und Stromsteuergesetzes ausführlich im Rahmen des zweitägigen Workshops „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ am 12./13. November 2019 bei Augsburg sowie am 28./29. Januar 2020 in Münster thematisiert.

Alle diese Seminare und Workshops finden auf jeden Fall statt.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes, die neuen Meldepflichten, die Neuerungen der Durchführungsverordnungen sowie die aktuelle Verwaltungspraxis der Hauptzollämter.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Mitte/Ende Oktober 2019 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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