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TÜV Rheinland: Fahrradsitze und -anhänger müssen zur Größe von Kind und Fahrrad passen

TÜV Rheinland: Fahrradsitze und -anhänger müssen zur Größe von Kind und Fahrrad passen Posted on 17. September 2019

Kleine Kinder sind gerne Co-Piloten bei Fahrradfahrten der Eltern: im Kindersitz zum Beispiel auf dem Gepäckträger oder im eigenen Anhänger. In beiden Fällen sollten Eltern sicherstellen, dass Sitz und Anhänger zur Größe des Kindes und zum eigenen Fahrrad passen. „Der Sitz sollte sich auch ohne Spezialwerkzeug sicher und fest am Fahrrad montieren lassen“, rät Berthold Tempel, Experte für Fahrradsitze und -anhänger bei TÜV Rheinland. „Es besteht die Gefahr, dass sich durch Erschütterungen, scharfes Bremsen oder schnelle Ausweichmanöver ein schlecht montierter Sitz vom Fahrrad lösen kann.“ Wer sich die korrekte Montage nicht zutraut, sollte daher unbedingt auf Expertenhilfe im Fahrradhandel zurückgreifen. Bei den Anhängern gilt: Nicht jede Anhängerkupplung lässt sich an jedes Fahrrad montieren. Auch das zulässige Gesamtgewicht, das ein Fahrrad ziehen darf, variiert. Hier empfiehlt es sich, einen Blick in die Betriebsunterlagen des Fahrrades zu werfen oder den Hersteller zu kontaktieren.

Auf Normenangaben an Sitzen und Anhängern achten

Beim Kauf eines neuen Sitzes oder Anhängers rät der Experte, auch auf die DIN- Norm zu achten. Fahrradsitze und Anhänger sollten den Normen DIN EN 14344 beziehungsweise DIN EN 15918 entsprechen. Sie regeln die wichtigsten Sicherheitskriterien und sollten auf dem Sitz oder dem Anhänger abgedruckt sein. Auch beim Gebrauchtkauf sollte dies neben einer entsprechenden Bedienungsanleitung ein Kriterium sein. Die Frage, ob das Kind in einem Fahrradsitz oder im Anhänger transportiert wird, hängt von den individuellen Vorlieben der Eltern sowie von Alter und Gewicht des Kindes ab. Im Fahrradsitz dürfen Kinder im Alter von etwa neun Monaten bis sechs Jahren und bis zu einem Gewicht von 22 Kilogramm mitfahren. Im Anhänger können – in einer speziellen Liegevorrichtung – auch schon jüngere Kinder transportiert werden.

Proberunde einplanen

Da die Fahreigenschaften des Rades sich mit Kindersitz und auch Anhänger grundlegend ändern, empfiehlt es sich in jedem Fall, eine Proberunde zu fahren. Ausweichen, Bremsen oder Fahrten auf Kopfsteinpflaster wollen geübt sein. Auch die Kinder sollten vor dem Kauf Probe sitzen. Nur so lässt sich feststellen, ob Fußstützen und Rückenlehne zur Größe des Kindes passen. Ob Kindersitz oder Anhänger – in jedem Fall gilt: vor dem Start unbedingt anschnallen. Das Tragen eines Helmes ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen – und nicht nur für das Kind.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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