Posted in Dienstleistungen

TÜV Rheinland: Bei Schwimmlernhilfen auf Prüfzeichen achten

TÜV Rheinland: Bei Schwimmlernhilfen auf Prüfzeichen achten Posted on 1. Juli 2019

Die Zahl der Nichtschwimmer ist in Deutschland unverändert zu hoch, beklagen Schwimm- und Rettungsorganisationen. Dabei lassen sich die Bewegungsabläufe vor allem im frühen Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kinder zu unterstützen, bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Schwimmhilfen sind kein Spielzeug

„Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten“, sagt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummiboote oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen.

Das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Es steht für geprüfte Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. „Außerdem besitzen geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen“, fügt Christiane Reckter hinzu. „Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten“. Zudem verhindern Sicherheitsventile, dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil geöffnet sein.

Kinder immer beaufsichtigen

Auch, wenn es sich bei den von TÜV Rheinland getesteten Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben entsprechen, sollte man Kleinkinder und Nichtschwimmer niemals unbeaufsichtigt planschen lassen. Hier sind die Eltern gefordert. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Rainer Weiskirchen
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 655-4230
Fax: +49 (911) 655-4235
E-Mail: rainer.weiskirchen@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel