Posted in Dienstleistungen

TÜV Rheinland: Auch Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum

TÜV Rheinland: Auch Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum Posted on 1. Juli 2019

Sonnenlicht ist gesund. Aber zu viel Sonne schadet der Haut, vor allem ungeschützt. Deshalb ist die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. „Wichtig ist vor allem der Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte“, empfiehlt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Er ist eine verlässliche, allgemeinverständliche Orientierungshilfe. Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung „dermatologisch getestet“. Dahinter verbirgt sich lediglich die Tatsache, dass das Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde. „Es ist aber möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test mit Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie ‚sehr gut‘ oder ‚hautverträglich‘ wichtig“, verdeutlicht Dr. Dau. Die Bezeichnung „wasserfest“ ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel nur eine gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach dem Bad oder starkem Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. In jedem Fall ist auf eine ausreichende Auftragsmenge – entsprechend der Anwendungshinweise – zu achten, damit der ausgelobte Sonnenschutz überhaupt erreicht wird.

Konservierungsstoffe heute unbedenklich

Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau, genau hinzuschauen. Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. Ebenfalls sollten wenig Duftstoffe enthalten sein, da diese gerade auf sonnengereizter Haut noch schneller zu Allergien führen können. Konservierungsstoffe sind heutzutage unbedenklich, auch für die Haut von Kleinkindern. „Auf ältere Restposten sollten Kunden verzichten, da diese Produkte noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten können“, so die Expertin.

Zusätzlicher Schutz durch Kleidung

Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden genau auf das Haltbarkeitsdatum achten. Ist das abgelaufen, lässt auch der Schutz stark nach. Bei Kleinkindern bietet Kleidung zusätzlichen Schutz – eine Kopfbedeckung ist hier besonders empfehlenswert. Nachcremen verlängert nicht das unbedenkliche Sonnenbad. „Je nach Hauttyp sollte man das Sonnenbad bereits nach wenigen Minuten beenden. Dann muss sich die Haut erholen und sollte erst am nächsten Tag wieder der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden“, rät Dr. Dau.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
Telefon: +49 (221) 806-1972
Fax: +49 (221) 806-1358
E-Mail: ralf.diekmann@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel