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Damit der Gesundheitskurs nicht zum Arbeitslohn wird

Damit der Gesundheitskurs nicht zum Arbeitslohn wird Posted on 5. Juni 2019

Sie wollen etwas für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter tun? Bevor Sie für einen Kurs Geld ausgeben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Nicht, dass Ihnen das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht. Denn so ein Gesundheitskurs kann schnell zu Arbeitslohn werden. Wie sich das vermeiden lässt, das erklärt Ecovis-Steuerberaterin Jeannette Olivie in Berlin.

Wenn Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern, dann denken sie nicht unbedingt daran, dass sie das bei der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen. Doch das Finanzamt hat klare Vorstellungen davon, was es als Gesundheitsförderung anerkennt und was nicht. Deshalb beschäftigt dieses Thema regelmäßig die Finanzgerichte. Denn die Finanzverwaltung betrachtet viele Gesundheitskurse als Arbeitslohn. Nachteil für Arbeitgeber: Sie müssen dafür dann Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

Bundesfinanzhof lehnt Sensibilisierungswoche als Gesundheitsmaßnahme ab

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gerade darüber entschieden, dass einer Sensibilisierungswoche der konkrete Bezug zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen fehle. In der Woche gab es Kurse über gesunde Ernährung und Bewegung, Stressbewältigung sowie Training für Herz und Kreislauf. Daher, so der BFH, sei die Gesundheitswoche Arbeitslohn. Die Begründung: Es handele sich lediglich um eine allgemeine Maßnahme zur Gesundheitsförderung und nicht um eine Maßnahme zur Prävention betriebstypischer Krankheiten, wie sie beispielsweise das Tragen schwerer Lasten verursachen können.

Was der Gesetzgeber unterstützt und was Arbeitgeber anbieten können

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern gesundheitsfördernde Maßnahmen bezahlen. Dabei gelten allerdings ein paar Regeln: Pro Jahr sind bis zu 500 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn die Kurse den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen entsprechen und der Vorbeugung von Krankheiten dienen. „Es muss sich um Kurse handeln, die von den Krankenkassen zertifiziert sind“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Jeannette Olivie in Berlin, „für die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Fitnessstudios gilt die Steuerfreiheit leider nicht.“  

Wer seinen Mitarbeitern also etwas Gutes tun und keinen Ärger mit dem Finanzamt haben will, der sollte den Kursanbieter zuerst nach der Zertifizierung fragen. Jede Krankenkasse hat auf ihrer Internetseite Links zu zertifizierten Kursangeboten. Jeanette Olivie rät deshalb: „Wer sich hier im Vorfeld schlau macht, erspart sich hinterher viel Ärger.“

Service:

Die Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ gibt es von Ecovis jedes Jahr neu. In der Broschüre erfahren Arbeitgeber, wie sie grundsätzlich bei den kleinen Motivationsleistungen vorgehen können, ohne dass ihnen das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht. Die Broschüre gibt es online hier: www.ecovis.com/steuerfrei. Ein Druckexemplar für Ihre Leserinnen und Leser bekommen Sie für 1,50 Euro. Einfach E-Mail an: presse@ecovis.com.  

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