Posted in Allgemein

TÜV Rheinland: Tief stehende Sonne kann stark blenden

TÜV Rheinland: Tief stehende Sonne kann stark blenden Posted on 21. Februar 2019

Gerade im Winterhalbjahr blenden Sonnenstrahlen alle Verkehrsteilnehmer stärker als im Sommer. Der Grund sind die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen. Bei strahlendem Sonnenschein kann die Sicht stark beeinträchtigt sein, und das Reaktionsvermögen sinkt. „Generell gilt bei blendender Sonne: Runter vom Gas und den Blick auf den rechten Fahrbahnrand senken“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. „Wer von der tief stehenden Sonne geblendet wird, sollte abrupte Fahr- und Bremsmanöver unbedingt vermeiden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.“ Zudem ausreichend Sicherheitsabstand halten und vorausschauend fahren. Denn wer bei Tempo 50 nur für eine Sekunde die Augen schließen muss, legt bereits rund 15 Meter im Blindflug zurück. Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Wer versehentlich direkt in die Sonne schaut, ist für kurze Zeit nahezu blind. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.

Sonnenbrille und saubere Windschutzscheibe

„Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille“, sagt der TÜV Rheinland-Fachmann. Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen. Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasser-Zusätze verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: Die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das Gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.

Auch Bremslichter und Ampeln schwer erkennbar

Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Auch Bremslichter voraus fahrender Autos sind schwerer zu erkennen. „Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden“, unterstreicht TÜV Rheinland-Experte Rechtien. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede einer blendenden Sonne nicht, vielmehr kann Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel