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Steppe Gold stärkt Aktionärsrechte

Steppe Gold stärkt Aktionärsrechte Posted on 18. Februar 2019

Der kanadische angehende Goldproduzent mit seinem Topprojekt ‚Altan Tsagaan Ovoo‘ in der Mongolei, Steppe Gold Ltd. (ISIN: CA85913R2063 / TSX: STGO), ergreift Schutzmaßnahmen für eventuelle Beeinflussungen durch andere Unternehmen oder ungewollte Übernahmeversuche.

Wie das Management jüngst mitgeteilt hat, wurden die bestehenden Aktionärsrechte überarbeitet und von der Börse genehmigt. Die endgültige Freigabe benötigt allerdings noch die Zustimmung durch die Aktionärsversammlung. Dieser Punkt wird auf der kommenden Jahreshauptversammlung abgehandelt werden.

Der Rechteplan wurde verabschiedet, um nach Möglichkeit sicherzustellen, dass alle Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem unaufgeforderten Übernahmeangebot oder einem anderen Kontrollerwerb an der Gesellschaft fair behandelt werden und dass dem Vorstand genügend Zeit zur Verfügung steht, um Übernahmeangebote oder andere Akquisitionen zu bewerten.

Der geänderte Plan sieht die Ausgabe von je einem ‚Recht’ pro Aktie vor, wenn eine Person oder eine Interessensvertretung beabsichtigen, mehr als 20 % der Aktien des Unternehmens zu erwerben um damit maßgeblichen Einfluss ausüben.

Beim Erwerb von 20 % oder mehr der Stammaktien durch eine Person oder Institution würde jedes ‚Recht’ bei Ausübung einen anderen Rechteinhaber als die erwerbende Person und bestimmte nahestehende Personen berechtigen, Stammaktien der Gesellschaft mit einem Rabatt von 50 % auf den Marktpreis zu erwerben, bevor die Rechte ausübbar werden. Der Verwaltungsrat kann auf die Anwendung des Rechteplans in Bezug auf bestimmte Ereignisse verzichten, bevor sie eintreten.

Das im adaptierten Plan angeführte ‚permitted bid’, also ein genehmigtes und konditioniertes Übernahmeangebot an alle Aktionäre, das eine Übernahme von zumindest 50 % der ausgegebenen Aktien beträfe, käme erst dann zu tragen, wenn nach Ablauffrist des Angebotes (üblich sind 105 Tage) mindestens 50 % aller Aktionäre zustimmen würden.

Das Unternehmen – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298735 – stellt allerdings klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt und kein Angebot im Raum steht oder vorliegt.

Diese taktische „Stärkung“ der Aktionärsrechte ist eine klare Botschaft an die Aktionäre, dass das Management gewillt ist, das Projekt selbst zu betreiben um damit größtmöglichen Mehrwert für seine Aktionäre zu schaffen und diese vor ungewollten Fremdeinflüssen zu schützen. Daher ist also stark davon auszugehen, dass die Aktionäre dem erweiterten Plan bei der Hauptversammlung zustimmen werden.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

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