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bilacon integriert Matrine in Wirkstoffspektrum

bilacon integriert Matrine in Wirkstoffspektrum Posted on 18. Februar 2019

Matrine ist ein Alkaloid, das natürlich in Pflanzen der Familie Sophora vorkommt und u.a. als pharmazeutischer Wirkstoff eingesetzt wird.

Da der Wirkstoff gemäß der Verordnung EG 396/2005 gem. Artikel 3 Abs. 2c aktuell in der EU nicht als Pestizid registriert ist, ist die Anwendung des Auffangwertes von 0,01 mg/kg gemäß Artikel 18, Abs. 1b der Verordnung EG 396/2005 fraglich. Darüber hinaus wirft die rechtliche Bewertung des Wirkstoffs im Bioanbau Fragen auf. So ist der Einsatz von Pflanzenextrakten (als Blattdünger bzw. Pflanzenstärkungsmittel) im Bioanbau prinzipiell zulässig. Derzeit wird der Sachverhalt in verschiedenen Fachgremien (RELANA, AG Pestizide, DFHV, DELOG) unter Einbeziehung der amtlichen Überwachung diskutiert.

bilacon ist mit der Problematik vertraut und hat den Wirkstoff (Matrine und Oxymatrine) zwischenzeitlich in das Analysespektrum integriert. Auf Grund der oben beschriebenen unklaren Rechtslage weisen wir diesen Wirkstoff ohne Heranziehung einer Höchstmenge im Prüfbericht aus.

Aus analytischer Sicht ist ein Screening von Matrine über die Multimethode mit entsprechender Semi-Quantifizierung möglich. Jedoch werden hier nur geringe Wiederfindungen zwischen 40 bis 50 % erreicht. Entsprechend ist eine präzise Quantifizierung des Wirkstoffs über eine Einzelmethode (alkalische Extraktion) notwendig. Eine Optimierung der Quantifizierung des Wirkstoffs in der Multimethode wird geprüft.

Nach heutigem Kenntnisstand ist der Wirkstoff in China als Insektizid zugelassen und eine vorläufige Höchstmengen für Kohl, Gurken und Birnen von jeweils 5 mg/kg festgelegt. Des Weiteren wird in der chinesischen Rechtsvorschrift ein ADI für Matrine von 0,10 mg/kg Körpergewicht zitiert.

Auf Grund der unklaren Rechtslage empfehlen wir von einer rechtlichen Bewertung von Rückstandsbefunden zu diesem Wirkstoff auf der Basis des Auffangwertes von 0,01 mg/kg bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts abzusehen.

Sofern die Quelle (WHO, EFSA, FAO etc.) des in der chinesischen Rechtsvorschrift zitierten ADI – Wertes verifiziert ist, empfehlen wir diesen zur Bewertung von Rückstandsbefunden von Matrine heranzuziehen, bis von der EU Kommission entsprechende Rückstandshöchstgehalte festgesetzt werden.

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