Posted in Allgemein

Kostüme am Steuer: Sicherheit geht auch im Karneval vor

Kostüme am Steuer: Sicherheit geht auch im Karneval vor Posted on 12. Februar 2019

Sehen und Sicherheit hängen im Straßenverkehr sehr eng zusammen. Eine sichere Fahrweise im Straßenverkehr setzt voraus, dass man sehen kann. So banal das klingt, so wichtig ist es, dies zu beherzigen. Der Grund: Die Augen sind die wichtigste Informationsquelle für eine vorausschauende Teilnahme am Straßenverkehr. Für Menschen in den Karnevalshochburgen heißt das. „Augenklappen, große Hüte oder Masken, die den gesamten Kopf bedecken, dürfen während der Fahrt nicht getragen werden. Sie beeinträchtigen das Sichtfeld und teils auch das Gehör. Zudem sollte die Verkleidung die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Gleiches gilt übrigens auch für die Mitfahrer im Auto. Ihre Kostüme dürfen die Sicht und die Bewegung des Fahrers ebenfalls nicht einschränken.

Abgelenkte Verkehrsteilnehmer

Unabhängig vom erhöhten Unfallrisiko gilt, dass der Fahrer mit 60 Euro Bußgeld rechnen muss, wenn er mit einem verhüllten Gesicht am Steuer von der Polizei angehalten wird. Eine Regelung, die natürlich nicht nur für Karnevalskostümierungen gilt.

Nach Ansicht der Fachleute von TÜV Rheinland sollten diese Regeln ebenso für Radfahrer gelten. Zudem sollten Radfahrer sichergehen, dass kein Teil der Verkleidung in die Kette oder Speichen gelangen kann. Es gibt noch mehr Gründe, warum Verkleidungen erst am Zielort und nicht schon vor der Fahrt angezogen werden sollten: „Manche Kostüme ziehen die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf sich und lenken sie ab – auch dadurch kann das Unfallrisiko steigen“, sagt Mißbach.

Ohne Kostüm und Promille im Blut

Ebenso wie üppige Verkleidungen ist auch Alkohol hinter dem Steuer ein absolutes Tabu im Karneval. „Eine 0-Promille-Grenze sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Auto- und Radfahrer gelten“, unterstreicht der Experte. Auch Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Taxi sollten es zur eigenen Sicherheit mit dem Alkoholkonsum nicht übertreiben. Stark alkoholisierten Narren kann sonst die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln auch mal verweigert werden.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel