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Altenteilerwohnung: Wann das Finanzamt mitzahlt

Altenteilerwohnung: Wann das Finanzamt mitzahlt Posted on 29. November 2018

Werden Reparaturen an der Altenteilerwohnung nötig oder soll sie modernisiert werden, müssen sich die an der Hofübergabe beteiligten Parteien an einen Tisch setzen und das weitere Vorgehen abstimmen. Sind sich Übergeber und Übernehmer einig, was gemacht werden soll und wer es bezahlt, ist zu klären, wie das Ganze möglichst steuergünstig durchgeführt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Übernehmer im Übergabevertrag ausdrücklich verpflichtet hat, auch für das Logis der Übergeber zu sorgen. Nur dann lassen sich Instandsetzungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich berücksichtigen. Andernfalls kann der Übergeber nur für selbst bezahlte Rechnungen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragen. Dafür braucht er eine ordnungsgemäße Rechnung, die per Banküberweisung beglichen wurde.

Austragsleistungen steuerlich berücksichtigen

Nach dem Prinzip der korrespondierenden Besteuerung kann der Hofübernehmer die im Übergabevertrag vereinbarten Austragsleistungen als Sonderausgaben steuermindernd absetzen. Neben dem Baraustrag können bei entsprechender Regelung auch die Aufwendungen für die Altenteilerwohnung dazugehören. Korrespondierend bedeutet hier, dass die Übergeber, meist die Eltern, diese Beträge als sonstige Einkünfte versteuern müssen. „Aufgrund des Progressionsgefälles zwischen den beiden Generationen wirkt sich das jedoch regelmäßig positiv für die Hofnachfolger aus“, erläutert Erich Drescher, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in Bayreuth.

Stolperfalle Modernisierung

Der Gesetzgeber lässt den Abzug der Aufwendungen allerdings nur dann zu, wenn die Altenteilerwohnung durch die Instandsetzung lediglich wieder in den Zustand versetzt wird, den sie zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Alle Maßnahmen, die die Wohnung darüber hinaus verbessern, scheiden aus dem Sonderausgabenabzug als Versorgungsleistungen aus. Unter dieser Prämisse ist der Grundsatz „weniger ist mehr“ oft nicht verkehrt. So kann es sinnvoll sein, die Arbeiten einerseits in reine Reparaturmaßnahmen und andererseits in Modernisierungsleistungen zu trennen, um so die Kosten für die Reparatur steuerlich absetzen zu können.

Leben Übernehmer und Altenteiler unter einem Dach, ist zusätzlich darauf zu achten, dass nur der Anteil der Aufwendungen berücksichtigt werden kann, der auf die Altenteilerwohnung entfällt.

Erich Drescher, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in Bayreuth

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