Posted in Allgemein

Innenstädte müssen für Industrie und Handel erreichbar bleiben

Innenstädte müssen für Industrie und Handel erreichbar bleiben Posted on 25. September 2018

Dafür, begrenzte Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen in die Überlegungen zur Vermeidung von Fahrverboten einzubeziehen, und Staat und Hersteller an den Kosten zu beteiligen, hat sich Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), ausgesprochen.

Dercks: "Regierung und Automobilhersteller sollten schnell ein weiteres Maßnahmenpaket schnüren, um Fahrverbote in Städten zu vermeiden. Innenstädte müssen für Industrie und Handel erreichbar bleiben. Das ist wirtschaftlich von größter Bedeutung.

Die bisherigen Beschlüsse wie die Modernisierung kommunaler Fahrzeuge, Software-Updates und Umstiegsprämien verbessern die Luftqualität bereits spürbar. Aber in manchen Städten brauchen wir größere Anstrengungen. Auch deshalb sollten begrenzte Hardware-Nachrüstungen zu den weiteren Überlegungen gehören. Sie müssen technisch umsetzbar und wirtschaftlich zumutbar sein.

An den damit verbundenen Kosten sollten sich nach Ansicht des DIHK sowohl die Hersteller als auch der Staat beteiligen. Denn beide Akteure haben in der Vergangenheit starke Anreize gesetzt, damit sich viele Gewerbetreibende vor Ort in bester Absicht für Dieselfahrzeuge entschieden haben.

Die vorübergehende Förderung der Hardware-Nachrüstung sollte sich auf eher neuwertige Fahrzeuge konzentrieren, die sich typischerweise viel in solchen Städten mit höheren Stickoxidbelastungen bewegen. Weitere Voraussetzung ist, dass alle sonstigen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Für ältere Fahrzeuge bieten sich eher Umtauschprämien an."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 20308-1638
Telefax: +49 (30) 20308-1000
http://www.dihk.de

Ansprechpartner:
Thomas Renner
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 20308-1607
E-Mail: renner.thomas@dihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel