Posted in Finanzen / Bilanzen

Vollversammlung: Nachrüstkosten müssen Verursacher tragen

Vollversammlung: Nachrüstkosten müssen Verursacher tragen Posted on 9. Juli 2018

„Die Ausnahmen vom Fahrverbot für Handwerker in Stuttgart sind uns zugesagt, jetzt hoffen wir, dass das Umsetzen in die Praxis ohne viel Bürokratie abläuft.“ Diese Forderung stellte Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart, bei der Sommersitzung der Vollversammlung am Montagnachmittag. „Unsere Betriebe haben schon genug mit Bürokratieaufwand und  Statistikpflichten zu tun.“ Deshalb setze die Kammer alles daran, ein einfaches Verfahren für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zu erreichen, am besten in Form einer allgemeinen Verfügung.

In dem Zusammenhang kritisierte Reichhold, dass die Bürokratiebelastungen für die über 29.000 Handwerksbetriebe in der Region Stuttgart stetig zunähmen. „Für uns ist eine Belastungsgrenze erreicht – wir verdienen unser Geld mit qualifizierter Leistung, aber nicht mit Formularausfüllen am Schreibtisch.“ Reichhold führte exemplarisch die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn an, die zu Mehrbelastungen geführt hätten.  Harsche Kritik erntete auch die Ausdehnung der Mautpflicht auf das Handwerk, nach der beispielsweise Dachdecker unter bestimmten Voraussetzungen neuerdings zur Kasse gebeten werden. Reichhold: „Unsere Leistungen verteuern sich dadurch ständig, ohne dass wir auch nur einen Cent mehr haben.“ Als weiteres Beispiel führte der Kammerpräsident die Bürokratiebelastung bei Existenzgründern an. „Der Bürokratiedschungel verdirbt ihnen die Freude an der Selbstständigkeit.“

Bei der Diskussion um das Thema Fahrverbote betonte Reichhold, dass die vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebene Verhältnismäßigkeit einzuhalten sei. Eine Umfrage der Handwerkskammer bei Betrieben in der Region Stuttgart habe ergeben, dass der Fuhrpark zu 83 Prozent aus Dieselfahrzeugen bestehe. Im Schnitt werden die Fahrzeuge neun Jahre genutzt. Reichhold: „Deshalb schlägt das Thema im Handwerk hohe Wellen – aber so wenig wie Privatleute können auch Geschäftsleute ihre Flotte von heute auf morgen umstellen. Zwei Drittel unserer Unternehmer können sich eine Umstellung ihrer Dieselflotte auf Euro 6 Fahrzeuge bis Ende 2021 wirtschaftlich gar nicht leisten.“

Dagegen wäre aber jeder vierte befragte Handwerker bereit – so die Umfrage – in technische Nachrüstung zu investieren. Im Stadtgebiet sind es sogar 39 Prozent. Bei der Befragung wie auch in der Vollversammlung wurde deutlich gemacht, dass bei der Nachrüstung Politik und Autohersteller in die Pflicht genommen werden müssen. Unternehmer, die im Vertrauen auf normgerechte Produkte ihre Fahrzeuge vor wenigen Jahren erwarben, dürfen nicht diejenigen sein, die die Zeche bezahlen. Die Kosten für die Nachrüstung müssten vom Verursacher getragen werden. „Das heißt im Klartext: Wer Fehler macht, muss dafür geradestehen“, sagte Reichhold.

Zu weiteren Infos und zur aktuellen Umfrage: https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/diesel-fahrverbote-in-stuttgart-ab-januar-2019-67,0,1844.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1657-0
Telefax: +49 (711) 1657-222
http://www.hwk-stuttgart.de

Ansprechpartner:
Gerd Kistenfeger
Geschäftsführer
Telefon: +49 (711) 1657-253
Fax: +49 (711) 1657-258
E-Mail: gerd.kistenfeger@hwk-stuttgart.de
Gesine Kapelle
Stabsstelle Politik
Telefon: +49 (711) 1657-262
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.