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Dank Wirecard Google Pay für alle

Dank Wirecard Google Pay für alle Posted on 28. Juni 2018

Google Pay ist in Deutschland angekommen und könnte dem mobilen Bezahlen hierzulande einen entscheidenden Schub geben. Neben der vergleichsweise niedrigen Hürde von mindestens Android 5.0 werden zur Zeit lediglich Konten bei der Commerzbank und ihrer Tochter Comdirect sowie der Direktbank N26 unterstützt. Wirecard (ISIN: DE0007472060) steht mit einer neuen Version seiner ‚boon’-App im Google Play Store bereit und lässt Nutzer, unabhängig davon, bei welcher Bank sie Kunde sind, von Google Pay profitieren.

Die mobile und sichere Zahlungsmethode Google Pay kann für kontaktloses Bezahlen an der Kasse, für In-App-Zahlungen und fürs Onlineshopping verwendet werden. Kunden können hierzu ihre digitale ‚boon’-Mastercard durch die ‚boon’-App einfach zu Google Pay hinzufügen und ermöglicht es somit dem Android-Smartphone-Nutzer mit Google Pay sicher zu bezahlen. Die Einrichtung ist selbsterklärend und geht schnell vonstatten.

Geschäfte, in denen kontaktloses Bezahlen bisher möglich ist, sind laut Google Adidas, Aldi-Süd, Hornbach, Kaufland, Lidl, McDonald’s, MediaMarkt und Saturn. Viele weitere sollen aber in Kürze folgen. Auch online soll die App das Bezahlen einfacher machen. Statt bei den teilnehmenden Shops jeweils ihre Zahlungs- und Adressdaten einzugeben, können Nutzer bei Apps von z.B. Adidas, Asos, Deliveroo, Flixbus, Ryanair sowie den Googleeigenen Apps auf einen Google-Pay-Knopf zugreifen. In Kürze sollen die Apps der Berliner Verkehrsbetriebe, Hellofresh, MediaMarkt und Saturn sowie Mytaxi ebenfalls über eine Google Pay Integration verfügen.

Der große Vorteil von ‚boon’ ist, das es mit einer beliebigen Visa oder Mastercard oder per Banküberweisung aufgeladen werden kann – besonders interessant für jene Kunden, die keine Kreditkarte einer der Banken besitzen, die von Google Pay direkt unterstützt werden. Zusätzlich bietet ‚boon’ weitere Mehrwertdienste, wie etwa das Versenden von Geld zwischen ‚boon’-Nutzern in Echtzeit.

Wir freuen uns sehr über diese neue Kooperation mit Google“, sagte Georg von Waldenfels, Executive Vice Präsident Consumer Solutions bei Wirecard. „Wir begrüßen es, dass Google Pay in Deutschland startet und zusammen mit boon dem Mobile Payment hierzulande neuen Schwung verleiht.“ Arne Pache, der Vice Präsident Digital Payments & Labs bei Mastercard, fügte hinzu: Auch wir freuen uns, zusammen mit boon und Google Pay nun allen Android-Nutzern in Deutschland noch mehr mobile Zahlmöglichkeiten anbieten zu können. Das kontaktlose Bezahlen mit einer digitalen Mastercard und einem Smartphone ist nicht nur sehr komfortabel, sondern auch sicher, da keine persönlichen Konto- oder Kartendaten gespeichert oder übertragen werden.“

Bereits seit 2015 kann ‚boon’ auf Android-Endgeräten in Deutschland verwendet werden. Zudem ist die App auch in Belgien, Irland, den Niederlanden, Österreich und Spanien verfügbar. Durch Google Pay können Android-User ‚boon’ jetzt noch schneller und unkomplizierter nutzen! Ohne die App öffnen zu müssen, wird das Smartphone an das NFC-Kassenterminal gehalten und schon ist bezahlt. Bei Beträgen unter 25 Euro muss nicht einmal der Bildschirm des Handys entsperrt werden.

Als die am schnellsten wachsende Mobile-Payment-Lösung in Europa ist ‚boon’ branchenweit als erste vollständig digitalisierte mobile Bezahllösung unabhängig von Banken und Telekommunikationsanbietern anwendbar und bietet somit markante Vorteile bei Zahlungsvorgängen in der digitalen und vor allem mobilen Welt.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

 

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