Posted in Ausbildung / Jobs

Zeitarbeits-Mindestlohn höher als gesetzlicher Mindestlohn

Zeitarbeits-Mindestlohn höher als gesetzlicher Mindestlohn Posted on 26. Juni 2018

„Zeitarbeit ist eine gute Wahl, und angesichts des Mindestlohns sogar die bessere“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Ankündigung, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro in zwei Stufen zu erhöhen. Im Jahr 2019 soll er zunächst auf 9,19 Euro und dann zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. In der Zeitarbeitsbranche werden aktuell 9,49 Euro im Westen und 9,27 Euro Ost gezahlt.

„Auch in der Zeitarbeit wird der Tariflohn steigen“, kündigte Stolz an. „Im Westen wird es 2019 zwei Erhöhungen auf 9,79 Euro und dann zum 1. Oktober auf 9,96 Euro im Westen geben“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer. Im gleichen Zeitraum steige der Zeitarbeitsmindestlohn Ost auf 9,49 Euro und anschließend auf 9,66 Euro. „Derzeit liegt der Lohn in der Zeitarbeit demnach um 7,35 Prozent höher als der gesetzliche Mindestlohn – im nächsten Jahr wäre der Abstand mit 8,39 Prozent dann noch größer“, zeichnete Stolz die steigende Differenz nach.

Vor allem für ungelernte Hilfskräfte sei Zeitarbeit eine echte Alternative: „Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine echte Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, verdeutlicht der Hauptgeschäftsführer. Das gelte in erster Linie auch für ungelernte Hilfskräfte, die sonst kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Mit Blick auf die außerdem fast einhundertprozentige Tarifierung der Branche demonstriere allein dieser große Entgeltunterschied schon eindeutig, dass Zeitarbeit die bessere Wahl sei.

Das iGZ-DGB-Tarifwerk biete zudem weitaus mehr als nur einen höheren Stundenlohn: „Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Zeitarbeitsbranche,“ betont Stolz die Fakten dieses Normalarbeitsverhältnisses.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 98112-17
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel