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Aushangpflichtige Gesetze – auf dem neuesten Stand?

Aushangpflichtige Gesetze – auf dem neuesten Stand? Posted on 27. März 2018

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Damit keine Gesetzesänderungen übersehen werden, bietet die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. einen Aktualisierungsservice an. Sobald sich etwas ändert, erhält der Kunde automatisch eine aktualisierte Version zugesandt. Dies gibt es sowohl für die PDF-Datei (zum Jahrespreis von 21,00 Euro) als auch für die Broschüre (jeweils zum Einzelpreis von 12,50 Euro). Im Inhalt finden sich nur die tatsächlich aushangpflichtigen Gesetze. Vielfach wird der Eindruck erweckt, dass nahezu alle arbeitsrechtlichen Vorschriften den Beschäftigten zugänglich gemacht werden müssen. Maßgebend sind jedoch die Unternehmenssparte sowie die explizit genannte Auslagepflicht in der Rechtsnorm selbst.

Weitere Informationen und Versionen:
http://www.webshop.verlag-weinmann.com/AushG

Über Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.

Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.

Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann mbH wurde im Jahr 1967 als Fachverlag mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht gegründet. Im Jahr 2007 erfolgte ein Rechtsformwechsel zum inhabergeführten e.K.

Als selbstausliefernder Verlag betreuen wir auch externe Kunden. So obliegt uns z.B. die Bestellabwicklung für die Artikel der Sympathiekampagne des Staatsministeriums Baden-Württemberg "Wir können alles. Außer Hochdeutsch".

Seit 2006 bieten wir die Erstellung barrierefreier PDF-Dateien als Dienstleistung an.

Mehr über uns finden Sie auf www.verlag-weinmann.com

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