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Neue Auflage: Mitarbeiteranweisung Kfz-Hebebühnen

Neue Auflage: Mitarbeiteranweisung Kfz-Hebebühnen Posted on 12. März 2018

Die Hebebühne ist das wohl wichtigste Arbeitsgerät in der Werkstatt. Für Mitarbeiter, die mit einer Kfz-Hebebühne arbeiten, ist laut § 12 Abs. 1 ArbSchG oder § 9 BetrSichV eine einmalige Einweisung am Gerät unbedingt erforderlich. Doch oftmals werden diese verpflichtenden Sicherheits-unterweisungen in der Werkstatt vernachlässigt.

Die aktualisierte Auflage der Mitarbeiteranweisung „Kfz-Hebebühnen“ klärt die Werkstatt-mitarbeiter über alle Besonderheiten im Umgang mit einer Kfz-Hebebühne auf und zeigt, wie diese richtig und sicher bedient wird.

Die Mitarbeiteranweisung wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater rund um die Arbeitssicherheit im Kfz-Handwerk erstellt und eignet sich somit ideal als Grundlage für die Unterweisung. Mit der angehängten Karte kann sowohl die Unterweisung vom Mitarbeiter bestätigt, als auch die vorgeschriebene Beauftragung erfolgen.

Mit aktualisiertem Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Die unterschiedlichen Hebebühnentypen
  • Der korrekte Betrieb und die richtige Handhabung
  • Die Unfallgefahren und –ursachen
  • Der Umgang mit Gefahrstoffen

Mitarbeiteranweisung
Kfz-Hebebühnen
Sicherer Umgang mit Kfz-Hebebühnen

Broschüre, Din A4, farbig, 8 Seiten
2. Auflage 2018

Bestell-Nr. 6164
€ 3,95 (€ 4,70 inkl. MwSt.)
ab 20 Stück € 3,56 | ab 50 Stück € 3,36

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