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Verstärkung für das Fachgebiet „Abfall- und Kreislaufwirtschaft“: Dr. Martin Wittmaier zum Honorarprofessor bestellt

Verstärkung für das Fachgebiet „Abfall- und Kreislaufwirtschaft“: Dr. Martin Wittmaier zum Honorarprofessor bestellt Posted on 5. Februar 2018

Das „Bau-Umwelt-Symposium 2018“ der Fakultät Architektur, Bau und Umwelt bot am 30. Januar 2018 den Rahmen für die Urkundenübergabe an Dr. rer. nat. Martin Wittmaier anlässlich der Bestellung zum Honorarprofessor der Hochschule Bremen. Mit der Verleihung der Würde eines Honorarprofessors werden Martin Wittmaiers langjährige Verdienste gewürdigt als Lehrbeauftragter im Internationalen Studiengang Umwelttechnik und seine Engagement bei der Betreuung einer Vielzahl von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zahlreicher Praktikumsprojekte. Auch weiterhin wird der 57-Jährige das Fachgebiet „Abfall- und Kreislaufwirtschaft“ mit seiner Expertise bereichern.

Martin Wittmaier ist seit 2000 Geschäftsführer des Instituts für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen GmbH, eines An-Instituts, das die Hochschule Bremen gemeinsam mit den Gesellschaftern Nehlsen AG und Diersch & Schröder GmbH & Co. KG betreibt. Das Institut führt Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch und berät Unternehmen und staatliche Institutionen. Wittmaier ist zudem als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abfallwirtschaft und Biogasanlagen tätig.

Martin Wittmaiers Fachgebiet umfasst die folgenden Schwerpunkte:

  • Inbetriebnahme, Begleitung und Optimierung großtechnischer umwelttechnischer   Anlagen
  • Konzeption, Planung und Baubegleitung von umwelttechnischen Anlagen
  • Abfall- und Stoffstromanalysen, Probenahme und Analytik, ökobilanzielle Untersuchungen
  • Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Gutachterliche Tätigkeiten und Wertgutachten im Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Biogas
  • Forschung und Entwicklung im Bereich der Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie der Biogastechnologien.

Laut Bremischem Hochschulgesetz (Paragraph 25) kann das Rektorat einer Hochschule Persönlichkeiten, die nach ihren wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen die an ein Professorenamt zu stellenden Anforderungen erfüllen oder durch eine entsprechende Berufspraxis in hervorragender Weise ausgewiesen sind, auf Vorschlag des Fachbereichs zu Honorarprofessoren oder Honorarprofessorinnen bestellen. Mit der Bestellung ist Zugleich eine Lehrverpflichtung einschließlich der Beteiligung an Prüfungen, eine Forschungsverpflichtung oder eine Verpflichtung in Forschung und Lehre verbunden.

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