Posted in Ausbildung / Jobs

Arbeitspausen: Ruhezeiten fördern Produktivität und reduzieren Stress

Arbeitspausen: Ruhezeiten fördern Produktivität und reduzieren Stress Posted on 7. November 2017

Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lässt jeder vierte Arbeitnehmer seine Pause ausfallen. Zu hoher Leistungs- und Termindruck sind häufig die Gründe, Müdigkeit und Erschöpfung die Folge. Dabei ist das Einhalten der Arbeitspausen und Ruhezeiten nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern gleichermaßen sinnvoll für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schon wenige Minuten Pause steigern nachweislich die Produktivität und reduzieren Stress. „Um Fehlern bei der Arbeit und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen, sollten die vorgeschriebenen Pausenzeiten unbedingt eingehalten werden“, erklärt Dominique Bialasinski, Fachgebietsleiterin für betriebliche Gesundheitsförderung bei TÜV Rheinland. Laut Arbeitszeitgesetz sind das mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden, bei mehr als neun Stunden sind 45 Minuten Pause Pflicht.

Aktive oder passive Pausengestaltung je nach Tätigkeit
„Setzt die Müdigkeit ein, ist es bereits zu spät und die Konzentration hat nachgelassen“, so Dominique Bialasinski. Um dem zuvorzukommen und Fehler bei der Arbeit zu vermeiden, ist es sinnvoll, auch die Pausenzeit wie Termine fest im Arbeitsablauf einzuplanen. „Am effektivsten ist es, vormittags eine kürzere Pause von zehn Minuten und nachmittags eine längere Pause zu machen“, rät Dominique Bialasinski. Ob eine aktive oder passive Pausengestaltung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Bei überwiegend sitzender Tätigkeit bringen ein Spaziergang oder Mobilisationsübungen den Kreislauf in Schwung. Bei körperlich anstrengender Arbeit liefert ein kurzer Powernap neue Energie. „Der Powernap sollte nicht länger als 20 Minuten dauern, um eine Tiefschlafphase zu vermeiden. Diese hätte den gegenteiligen Effekt“, empfiehlt die Expertin. Um den Kopf frei zu bekommen, eignen sich aktive Kurzablenkungen wie beispielsweise Dehnübungen ebenso gut wie ein Plausch mit fachfremden Kollegen.

Besondere Regeln bei der Nachtarbeit
Bei Nachtarbeit gibt es Besonderheiten zu beachten, da ein anderer Rhythmus vorliegt und gegen die innere Uhr gearbeitet und geschlafen wird. So ist hier, umgekehrt zur Arbeit am Tag, eine längere Pause vor dem Leistungstief zwischen 0 und 1 Uhr sinnvoll und eine kürzere Pause zwischen 4 und 5 Uhr. Neben ruhigen Pausenräumen sollten Arbeitgeber unbedingt für eine respektvolle Pausenkultur sorgen.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.700 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel