Posted in Finanzen / Bilanzen

Schwedische Börsenaufsicht erteilt keine Erlaubnis zur Verlängerung der Frist für das Angebot an Haldex-Aktionäre

Schwedische Börsenaufsicht erteilt keine Erlaubnis zur Verlängerung der Frist für das Angebot an Haldex-Aktionäre Posted on 8. September 2017

Am 7. September 2017 teilte die Schwedische Börsenaufsicht („SSC“) in ihrer Stellungnahme AMN 2017:27 ihre Entscheidung mit, keine Erlaubnis für eine Verlängerung des Übernahmeangebots der Knorr-Bremse AG („Knorr-Bremse“) an die Aktionäre von Haldex AB (publ) („Haldex“) zu erteilen. Daher wird das Angebot zum Ende der Annahmefrist am 26. September 2017 verfallen.

Knorr-Bremse prüft derzeit die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Kartellfreigabeverfahrens vor dem Hintergrund der SSC Stellungnahme. Demnach ist die SSC bereit, Knorr-Bremse die Unterbreitung eines neuen Angebots innerhalb von drei Wochen nach einer positiven Entscheidung der Kartellbehörden zu erlauben.

Klaus Deller, Vorsitzender des Vorstands der Knorr-Bremse AG, sagte: „Die Entscheidung der SSC, die Angebotsfrist nicht zu verlängern, ist schwer nachzuvollziehen, da die Aktionäre ausdrücklich ihre weitere Unterstützung für unser Angebot zum Ausdruck gebracht haben. Wir werden die Entscheidung dennoch respektieren, die Argumentation der SSC genau analysieren und sorgfältig alle Optionen abwägen, um die Interessen aller Stakeholder und die unseres Unternehmens zu schützen. Wir werden eine Fortsetzung des Prozesses genau prüfen vor dem Hintergrund, dass der Haldex Verwaltungsrat wiederholt gesagt hat, Haldex werde die Entscheidung der Hauptversammlung nicht umsetzen und im Kartellfreigabeverfahren nicht kooperieren.“

Hintergrundinformationen zum öffentlichen Übernahmeangebot:

Am 5. September 2016 hatte Knorr-Bremse ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex bekannt gegeben, im Rahmen dessen Knorr-Bremse sämtliche Anteile an Haldex angedient werden können. Die aktuell laufende Angebotsfrist endet am 26. September 2017. Am 28. Juni 2017 teilte Knorr-Bremse mit, man habe Hinweise erhalten, dass die EU-Kommission möglicherweise eine Phase-II-Untersuchung in die Wege leitet. Zudem teilte Knorr-Bremse mit, dass das Unternehmen in Erwartung der Entscheidung der EU-Kommission, eine Phase-II-Prüfung einzuleiten, eine Verlängerung der maximal möglichen Angebotsfrist bis einschließlich 9. Februar 2018 bei der SSC beantragt hat. Am 29. Juni 2017 zog der Haldex Verwaltungsrat seine Unterstützung für das Angebot und das weitere Kartellfreigabeverfahren zurück. Am 24. Juli 2017 informierte die EU-Kommission Knorr-Bremse über ihre Entscheidung, eine Phase-II-Untersuchung einzuleiten. Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung von Haldex am 17. August 2017 beschlossen die Aktionäre, den Antrag von Knorr-Bremse bei der SSC auf Verlängerung der Angebotsfrist zu unterstützen und zu befürworten. Weiter wiesen die Aktionäre den Haldex Verwaltungsrat an, bei den Vorbereitungen von Einreichungen bei den Kartellbehörden sowie bei der Vorbereitung eventueller Auflagen mit Knorr-Bremse zusammenzuarbeiten.

Wichtiger Hinweis

Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung, E-Mail, Telex, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels noch durch eine Institution des nationalen Börsenhandels von Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das Angebot kann nicht durch eine derartige Verwendung oder ein derartiges Mittel, Instrument oder eine solche Institution von oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika angenommen werden. Dementsprechend werden und sollten diese Mitteilung oder irgendeine Dokumentation, die sich auf das Angebot bezieht, nicht in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika per Mail oder auf andere Weise gesandt, anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.

Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige Bevollmächtigte, die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch irgendein anderes Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten haben, an derartige Personen weiterleiten.

Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von Worten wie „voraussichtlich“, „beabsichtigt“, „erwartet“, „glaubt“ oder ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von denen abweichen, die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder darin angedeutet wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht verpflichtet (und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei denn, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.

Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten

Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel 14d-1(d) des U.S. Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit den Erfordernissen nach schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das Angebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick auf Widerrufsrechte, den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S. Inlandsangebotsverfahren und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.

Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach dem anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt Aktien der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann. Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am 5. September 2016 erworben.

WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE ANDERE FINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRE EINES U.S-BUNDESSTAATS HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE ANGEMESSENHEIT ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT, OB DIESE MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE BEHAUPTUNG IST EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.

Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt „Wichtiger Hinweis“ am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt „Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten“ am Ende dieser Mitteilung zu lesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Knorr-Bremse AG
Moosacher Straße 80
80809 München
Telefon: +49 (89) 3547-0
Telefax: +49 (89) 3547-2767
http://www.knorr-bremse.de

Ansprechpartner:
Eva Doppler
Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 35471498
Fax: +49 (89) 444454-193
E-Mail: eva.doppler@knorr-bremse.com
Dr. Detlef Hug
Vice President Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 3547-1402
Fax: +49 (89) 444454192
E-Mail: detlef.hug@knorr-bremse.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.