Posted in Ausbildung / Jobs

Neue Regeln für Gewerbeabfall

Neue Regeln für Gewerbeabfall Posted on 6. Juli 2017

Zum 1. August 2017 tritt deutschlandweit eine neue Gewerbeabfall-Verordnung in Kraft. Damit soll die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in Unternehmen und auf Baustellen gestärkt werden. Diese Neuregelung führt bei vielen Betrieben zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.

Betroffen sind prinzipiell alle Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen. Solche „gewerblichen Siedlungsabfälle“ müssen schon länger grundsätzlich getrennt werden. Die bisherige Trennpflicht für Papier/Pappen/Kartonagen, Kunststoffe, Glas, Metalle und Bioabfall wird nun um Holz und Textilien erweitert. Für mögliche Kontrollen muss die Mülltrennung auch dokumentiert werden, z. B. mit Plänen, Skizzen und Fotos des Abfalllagers sowie den üblichen Entsorgungsbelegen.
Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Pflichten. Getrennt zu halten und zu entsorgen sind wie bisher Glas, Kunststoffe, Metalle einschließlich Legierungen, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Neu gilt dies auch für Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis.

Wie bisher gibt es aber auch Ausnahmen von der Trennpflicht, wenn es technisch nicht möglich (z. B. wegen räumlicher Enge in Innenstädten) oder wenn die Getrennthaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Trotz der generellen Pflicht zur Getrennthaltung müssen Unternehmen auch weiterhin Restmüllbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vorhalten. In vielen kleinen Unternehmen reicht diese aber für alle gewerblichen Siedlungsabfälle aus.

Ausführlichere Informationen zur neuen Gewerbeabfallverordnung bietet die IHK Saarland in einem Merkblatt unter www.saarland.ihk.de  (Kennzahl 2132 )

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
Pressesprecherin
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.