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Sommerzeit, Ferienjobzeit: Was Firmen wissen sollten

Sommerzeit, Ferienjobzeit: Was Firmen wissen sollten Posted on 30. Juni 2017

Viele Schüler nutzen gerne die in Kürze beginnenden Sommerferien, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern und einen ersten Einblick von der Arbeitswelt zu erhalten.

Ein Infoblatt der IHK Saarland hilft Firmen, dabei rechtliche Fallstricke zu umgehen.

So dürfen etwa 13- bis 14-jährige nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. 15- bis 17-jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr.

Für beide Altersgruppen gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen. Volljährige dürfen in den Schulferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben. Alles, was darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

Grundsätzlich empfiehlt die IHK Saarland, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Weitere Informationen zum Thema Ferienjob bietet die IHK mit dem Infoblatt A40  (www.saarland.ihk.de, Kennzahl 891).

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