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Reederei Rickmers sucht nach Investoren – Worauf Anleger jetzt achten sollten

Reederei Rickmers sucht nach Investoren – Worauf Anleger jetzt achten sollten Posted on 22. Juni 2017

Die Rickmers Holding AG (Hamburg) ist auf Investorensuche. Wie das Handelsblatt letzte Woche berichtete, hat die Reederei hierfür die australische Investmentbank Macquarie beauftragt. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Anlegern, die Entwicklung genau zu verfolgen und dementsprechende Konsequenzen zu erwägen.

Anfang Juni 2017 meldete Rickmers Insolvenz an. Das Amtsgericht Hamburg leitete daraufhin das vorläufige Verfahren ein, genehmigte sogar Eigenverwaltung. Der Vorstand darf daher zumindest zunächst weiterhin selbst agieren, wenn auch unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.

Ein paar Personalwechsel hat es aber bereits gegeben. So wurde laut dem Magazin Finance unter anderem Frank Bünte als Chief Risk Officer in den Vorstand berufen. Dieser verfüge „über gute Kontakte zu […] der HSH Nordbank.“ Diese hatte das Sanierungskonzept abgelehnt und so die Insolvenz unausweichlich gemacht. Gegenüber Finance sollen Gläubiger der Reederei die Vermutung geäußert haben, HSH habe bereits einen Plan B inklusive möglichem Investor in der Hinterhand.

Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Die Anleger dürfte es weniger interessieren, ob sich diese Vermutung als wahr entpuppt. Stattdessen begehren sie Informationen hinsichtlich ihrer Investitionen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, dass sie herbe Verluste erleiden müssen. Am 6. Juni 2017 berichtete das Manager Magazin von einem Gutachten mit prognostizierter Insolvenzquote zwischen 2,3 und 6,7 Prozent. Fraglich ist meines Erachtens, inwieweit ein Investor an dieser Höhe etwas ändern könnte.“

Dennoch sollten Betroffene das Prozedere weiterhin gut im Auge behalten. Auch um zu erfahren, wann und wie sie ihre Forderungen anzumelden haben. H. Heinze: „Darüber hinaus empfehle ich eine professionelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Es ist gut möglich, dass Anlageberater oder -vermittler in die Haftungspflicht genommen werden können. Im Einzellfall gilt dabei zu schauen, ob und in welcher Weise sie auf Anlagerisiken hingewiesen haben.“ Die Vereinsanwälte des DFMS helfen diesbezüglich sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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