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S&K: Sommer, Sonne, Haftbefehl

S&K: Sommer, Sonne, Haftbefehl Posted on 19. Juni 2017

Am 14 Juni 2017 wurde am Frankfurter Landgericht der letzte Angeklagte des S&K- Prozesses, Daniel F., zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Für etwa 35 Millionen Euro Schaden wäre er mitverantwortlich gewesen. Während dessen genießen die Firmengründer Stephan S. und Jonas K. die Sonne auf Ibiza. Für den Deutschen Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) ist dieses Verhalten unwürdig gegenüber den Anlegern, die bis heute um die verlorenen Gelder kämpfen.

Wegen eines ,,werthaltigen Geständnisses“ und der langen Zeit in Untersuchungshaft, beläuft sich das Urteil für den Angeklagten Daniel F. auf sechseinhalb Jahre Haft.
Erst am 6. Juni 2017 legte Jonas K. Revision gegen seine Haftstrafe ein. Achteinhalb Jahre seien ihm zu viel. Man könne davon ausgehen, dass das Urteil milder ausfallen dürfte. Doch egal, in welcher Höhe die Strafe ausfällt, wann er diese absitzt, ist ihm selbst überlassen. Wegen der langandauernden Untersuchungshaft ließ man ihn frei, ohne Einschränkungen. So genießt er mit Freunden die Sonne auf Ibiza und feiert, wie er es schon immer getan hatte.

Betroffene Anleger stellen sich die Frage: Wo ist das Geld geblieben? Aus den Erfahrungen des DFMS heraus, liegt es vermutlich sicher im Ausland. Schließlich sei es verdächtig, wenn man trotz Untersuchungshaft und gepfändetem Eigentum, Urlaub in gehobener Klasse genießen könne.

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