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Deltoton/ CSA-Skandal: BGH bestätigt hohe Haftstrafen

Deltoton/ CSA-Skandal: BGH bestätigt hohe Haftstrafen Posted on 15. Juni 2017

Laut einem aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erhalten alle fünf Angeklagten der Deltoton GmbH (Dettelbach) eine Haftstrafe. Dies bestätigte das Landgericht Würzburg schon Anfang 2016. Daraufhin reichten drei Personen Revision ein. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät geschädigten Anlegern, jetzt Schadenersatzansprüche gegenüber verantwortlichen Hintermännern prüfen zu lassen.

Mit hohen Renditeversprechen lockte die Deltoton GmbH (früher Frankonia Direkt, Frankonia Sachwerte Ag, Frankonia Wert AG) und die Tochterfirma Capital Sachwert Alliance rund 25.000 Anleger an. Mit den atypischen Anlagen waren sie stille Gesellschafter, die sich mit einer Einmal- oder Ratenzahlung am Unternehmen beteiligten und vom Gewinn profitierten.

Ende 2014 fand in den Geschäftsräumen eine Großrazzia, mit Verdacht auf Anlagenbetrug statt. Die Verantwortlichen Stephan Kaufhold, Slobodan Cvetkoviv, Michael Gerull, Thomas Gerull und Thorsten Martin Scheck wurden zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft genommen. Der entstandene Schaden solle, laut Medienberichten im dreistelligen Millionenbereich liegen.

Am Landgericht Würzburg wurden Anfang 2016 ein Urteil gefällt. Die eingezahlten Millionen seien in die eigenen Taschen der fünf Verurteilten gewandert. Ihnen drohen jahrelange Haftstrafen. Drei der fünf Verurteilten legten Revision ein. Nun gab der BGH dem Würzburger Urteil in allen Punkten Recht.

Vielen Anleger sind die Haftstrafen eine Genugtuung, doch die Altersvorsorge ist weg. Die eingezahlten Gelder wurden, nicht wie im Emissionsprospekt angegeben, anderweitig verwendet. Darüber hätten Anleger informiert werden sollen.
,,An diesem Betrug sind nicht allein die fünf o.g. Personen verantwortlich. Vermutlich haben sich noch mehr Hintermänner am Geld der Anleger bedient. Die Ermittlungen seien noch nicht beendet. Deshalb besteht für Geschädigte die Möglichkeit der individuellen Anlagenprüfung durch eine kostenlose Erstbewertung unserer Vereinsanwälte.“ so der Geschäftsführer des DFMS H. Heinze.

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