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Insolvenzeröffnung bei EN Storage: Das müssen Anleger nun beachten

Insolvenzeröffnung bei EN Storage: Das müssen Anleger nun beachten Posted on 3. Mai 2017

Das Amtsgericht Stuttgart gab dem Insolvenzantrag der EN Storage GmbH (Herrenberg) statt. Am 2. Mai 2017 wurde wegen Zahlungsunfähigkeit das reguläre Verfahren eröffnet (Az. 6 IN 190/17). Vielen Anlegern erscheinen aber die Umstände suspekt, hörten sie doch von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nicht auffindbaren Datenspeichern. Zusätzlich zur Forderungsanmeldung empfiehlt der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) daher die Prüfung rechtlicher Schritte.

Bereits Ende Februar 2017 meldete EN Storage Insolvenz an. Dies geschah kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart deren Geschäftsräume untersucht hatte. Seitdem steht der Verdacht auf Betrug im Raum. Der vorläufige Insolvenzverwalter führte sogar Geschäfte an, die in der Bilanz auftauchten, wahrscheinlich aber nie existierten. Jetzt können geschädigte Anleger ihre Forderungen anmelden. Als Frist wurde der 12. Juli 2017 gesetzt.

Nach Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist den rund 2000 Anlegern aber ein Schaden von mindestens 90 Millionen Euro entstanden. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Keiner wird ernsthaft glauben, dass sie diesen im Zuge der Insolvenz vollends ausgleichen können. Ich halte sogar eine sehr geringe Quote für wahrscheinlich, wenn überhaupt. Bessere Chancen auf einen Schadensausgleich haben Betroffene deshalb, wenn sie zusätzlich ihre Ansprüche prüfen lassen.“ Welche Anspruchsgegner konkret in Betracht kommen, gilt es im Einzelfall zu erörtern. Die Vereinsanwälte des DFMS geben auf Anfrage eine erste, kostenfreie Einschätzung.

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