Posted in Finanzen / Bilanzen

Altersvorsorge im Handwerk 2016/17

Altersvorsorge im Handwerk 2016/17 Posted on 10. März 2017

Die überwiegende Mehrzahl der selbstständigen Handwerker in Deutschland sorgt für ihr Alter vor. Das ergab eine Befragung von knapp 1.300 Handwerksbetrieben durch Creditreform. Danach wählen Handwerksunternehmer in der Regel eine private Lebensversicherung (71,8 Prozent der Befragten) zur Altersabsicherung, gefolgt vom Immobilienkauf (38,6 Prozent) und einer staatlich geförderten Riester- bzw. Rürup-Rente (31,3 Prozent). 28,9 Prozent zahlen (freiwillig oder obligatorisch) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Jeder Vierte (24,9 Prozent) plant den Erlös aus dem Verkauf oder der Übergabe seines Betriebes für die eigene Alterssicherung mit ein. (Mehrfachnennungen waren hierbei zugelassen).

Da ein Großteil der selbstständigen Handwerker früher einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, können hierdurch weitere Rentenzahlungen, z. B. aus der gesetzlichen Rente oder einer Betriebsrente, hinzukommen.

Pflichtbeiträge für die Rente?

Jeder vierte selbstständige Handwerker (25,0 Prozent) gibt zwischen 250 und 500 Euro im Monat für seine Altersvorsorge aus, 15,4 Prozent der Befragten sogar mehr als 1.000 Euro. Der finanzielle Spielraum ist bei jüngeren Personen und kleineren Betrieben tendenziell geringer.

Eine Pflicht zur Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rente existiert nur im zulassungspflichtigen Handwerk für zumindest 18 Jahre. Danach ist eine Befreiung möglich. Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Zahl der Solo-Selbstständigen auch im Handwerk und wachsender Befürchtungen von Altersarmut plant die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen. Die befragten Handwerker bewerten die Pläne der Bundesregierung grundsätzlich positiv (68,0 Prozent stimmen zu). Sie fordern teilweise aber, dass diese Vorsorgepflicht nur für Personen gelten soll, die noch nicht privat vorsorgen. Jüngere Handwerksunternehmer sehen eine obligatorische Altersvorsorge für alle allerdings skeptischer.

Weitere Informationen und eine detaillierte Analyse finden Sie unter Creditreform.de

Über die Creditreform Magdeburg Harland GmbH & Co. KG

Seit der Gründung der ersten Creditreform-Geschäftsstelle im Jahr 1879 haben wir uns ständig weiterentwickelt und uns zum Full-Service Anbieter rund um Bontitätsprüfung, Inkasso und Neukundenansprache entwickelt.

Das Spektrum reicht von der bonitätsbasierten Auswahl und Ansprache von Neukunden über Bonitätsprüfung zu Unternehmen und Privatpersonen bis hin zu kompletten Systemplattformen für das unternehmensinterne Risikomanagement und ausgefeilten Forderungsmanagement-Tools.

Die verbindende Klammer der unterschiedlichen Dienstleistungen ist der Schutz vor Forderungsausfällen, die Liquidität vernichten und den Fortbestand von Unternehmen gefährden. Dieser Maxime sind alle Einzelbausteine des Full-Service-Angebotes von Creditreform verpflichtet.

Heute sorgen 130 Geschäftsstellen in ganz Deutschland dafür, dass unsere Mitglieder ihre Geschäfte mit minimalem Risiko und maximaler Effizienz abwickeln können. Unterstützt werden sie dabei von einem starken Verband, der Creditreform Unternehmensgruppe und Creditreform International.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Creditreform Magdeburg Harland GmbH & Co. KG
Hellersbergstr. 12
41460 Neuss
Telefon: +49 (2131) 109-0
Telefax: +49 (2131) 109-8000
http://www.creditreform.de/

Ansprechpartner:
Michael Bretz
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (2131) 109-171
Fax: +49 (2131) 109-176
E-Mail: m.bretz@verband.creditreform.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel