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Captura GmbH: Ansprüche gegen Vertriebsfirma prüfen lassen

Captura GmbH: Ansprüche gegen Vertriebsfirma prüfen lassen Posted on 9. März 2017

Schon seit dem 17.12.2015 (Az. 1507 IN 2731/15) läuft in München das Insolvenzverfahren der Captura GmbH. Eine Vertriebsfirma aus München steht im Verdacht, Kunden nicht ausreichend über die hohen Risiken der Anlage aufgeklärt zu haben. Der Deutsche Finanzschutzmarkt e.V. (DFMS) sieht hier Möglichkeiten für betroffene Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schon über ein Jahr belastet der Insolvenzprozess der Captura GmbH geschädigte Anleger. Mehr als 33 Mio. Euro wurden eingesammelt, um in Grundstücke und Immobilien zu investieren. Das Vertrauen in Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen als Anlageform war groß, da mit kurzen Laufzeiten und hohen Zinsen geworben wurde. Auch den Vermittlern aus München, die die Beteiligung vertrieben haben, kam eine Provision von bis zu 15 Prozent zu Gute.

Ein großer Anreiz, Beteiligungen besonders anzupreisen. In Fachkreisen allerdings, wurden die Captura GmbH Anlagen schon längst als riskant eingestuft. Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de) H. Heinze: ,,Über den Totalverlust der Anlagen wurden Kunden offenbar nicht genügen aufgeklärt. Durch die Prüfung ihrer Anleihen und Nachrangdarlehen können Schadensersatzansprüche gegen Vermittler entstehen."

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