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EGI-Fonds …denn sie wissen nicht, was sie tun

EGI-Fonds …denn sie wissen nicht, was sie tun Posted on 15. Februar 2017

Der 21. Februar 2017 wird Euro Grundinvest Anlegern nun doch keine Möglichkeit bieten, Fragen an die Fondsgesellschaften zu stellen. Die ursprünglich vorgesehene Gesellschafterversammlung verkommt zur bloßen Informationsveranstaltung. Da Entscheidungen über den Fortgang dieser die Anleger und ihre Investitionen direkt betreffen, rät der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) zu rechtlicher Hilfe.

Im Fall der EGI Euro Grundinvest 15, 17, 18 und 20 GmbH & Co. KGs drängt sich immer mehr die Frage auf, ob die Verantwortlichen einen konkreten Sanierungsplan haben. „Die Ankündigung von Gesellschafterversammlungen konnte einen solchen suggerieren. Da inzwischen nur noch eine Informationsveranstaltung vorgesehen ist, haben bei Anlegern aber endgültig die Zweifel Überhand genommen“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Aufgrund der Änderung können diese nämlich keine Fragen mehr stellen. Diese brennen ihnen aber auf den Lippen, weil ihre Einlagen auf dem Spiel stehen. H. Heinze: „Es verwundert kaum, dass deshalb die Annahme im Raum steht, die Geschäftsleitung wolle kritischen Fragen aus dem Weg gehen.“ Sie selbst verweist auf lange Wartezeiten, die Anleger bei anschließenden Gesellschafterversammlungen zu erwarten hätten.

Nun findet also ein schriftliches Beschlussverfahren statt. Nach der Veranstaltung bleibt den Gesellschaftern eine Woche Zeit, ihre Stimmen abzugeben. Eine fundierte Entscheidung ist zumindest ohne professionelle Hilfe in dieser kurzen Zeit nur schwer möglich. Insbesondere deshalb, weil Fragen unerwünscht und der Sinn und Zweck der Veranstaltung eher unklar sind. „Deshalb muss auch die Nachfrage erlaubt sein, ob die Interessen der Anleger im Mittelpunkt stehen und ob die Geschäftsleitung tatsächlich Wege zur Rettung der Fonds bereithält. Bisher hat es nämlich nicht diesen Anschein“, so der DFMS-Geschäftsführer. Betroffene Anleger können sich daher für eine kostenlose Erstberatung an die Vereinsanwälte des DFMS wenden.

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