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	<title>Firma Mercer Deutschland, Autor bei Pressewissen</title>
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		<title>Likeminded gewinnt den HR Start-up Award 2024</title>
		<link>https://www.pressewissen.de/2024/06/25/likeminded-gewinnt-den-hr-start-up-award-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Mercer Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jun 2024 10:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Likeminded, eine digitale Plattform zur Bereitstellung von Angeboten zur Stärkung mentaler Gesundheit in Unternehmen, ist der Gewinner des HR Startup Awards 2024. Das Jungunternehmen hatte sich im Pitch vor dem Publikum des Personalmanagementkongresses des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) in Berlin gegen die Start-ups Flip und Empion durchgesetzt. Die drei Unternehmen hatten sich zuvor in einem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.pressewissen.de/2024/06/25/likeminded-gewinnt-den-hr-start-up-award-2024/" data-wpel-link="internal">Likeminded gewinnt den HR Start-up Award 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.pressewissen.de" data-wpel-link="internal">Pressewissen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Likeminded, eine digitale Plattform zur Bereitstellung von Angeboten zur Stärkung mentaler Gesundheit in Unternehmen, ist der Gewinner des HR Startup Awards 2024. Das Jungunternehmen hatte sich im Pitch vor dem Publikum des Personalmanagementkongresses des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) in Berlin gegen die Start-ups Flip und Empion durchgesetzt. Die drei Unternehmen hatten sich zuvor in einem harten Auswahlprozess durch die Award-Jury als Finalisten qualifiziert.</p>
<p>Im neunten Jahr des HR Startup Awards lag der Jury die Rekordzahl von 61 Bewerbungen von Jungunternehmen aus dem Bereich HR-Tech vor. Der Award-Jury unter Leitung der beiden Initiatoren Professor Dr. Elke Eller und Michael H. Kramarsch gehörten erstmals auch die Investoren Jens Bender (HR Angels Club), Thomas Otter (Acadian Ventures) und Michala Rudorfer (Rose-Sky Investments) an.</p>
<p><b>Der Award-Gewinner 2024: Likeminded</b></p>
<p>Likeminded stellt Unternehmen Mitarbeitenden Lösungen für die mentale Gesundheit bereit. Die digitale Plattform bietet Nutzern ein breites Spektrum an Angeboten, das von Einzelgesprächen bis hin zu Gruppen und On-Demand Formaten reicht und von ausgebildeten Psychotherapeuten, Psychologen und Coaches durchgeführt wird. Dank datenbasierter Matching-Algorithmen erhalten Mitarbeitende personalisierte Empfehlungen und so die bestmögliche individuelle Unterstützung.</p>
<p>Kimberly Breuer, Co-Founder &amp; CEO von Likeminded, sieht den Award-Gewinn wie auch die vorangegangene Beurteilung durch die Award-Jury als Bestätigung in ihrem Engagement für mentale Fitness von Mitarbeitenden und entsprechenden Angeboten durch Arbeitgeber. „Der HR-Startup Award wird uns als Unternehmen weiterbringen, nicht zuletzt, weil er auch Aspekte mentaler Gesundheit in den Blickpunkt rückt. Deren Sichtbarkeit entspricht längst noch nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung als Krankheitsursache. Arbeitgeber sind daher gut beraten, entsprechende Angebote zu entwickeln und in einem demokratisierten Prozess und anonym bereitzustellen“, so die Gründerin. Sie ist überzeugt, dass HR dabei eine entscheidende Rolle beizumessen ist.</p>
<p><b>Sonderpreis der Jury für Onuava</b></p>
<p>Nach 2023 verlieh die Jury erneut einen Sonderpreis, der in diesem Jahr Onuava zugesprochen wurde – einer Online-Kinderwunsch-Plattform, mit der Unternehmen Mitarbeitende auf dem individuellen Weg zum Wunschkind unterstützen können.</p>
<p>„Mit Unfruchtbarkeit, Familienplanung und Umgang mit Kinderwunsch adressiert Onuava wichtige Fragestellungen des individuellen Lebens mit enormer Bedeutung für die Wirtschaft wie auch Gesellschaft. Deshalb hat sich die Jury einmal mehr für die Vergabe eines Sonderpreises entschieden“, erklärt Michael H. Kramarsch, Co-Chair der Award-Jury. „Onuava trägt dazu bei, dieses Tabu zu brechen, indem es Fertilitätsleistungen anbietet und somit das Thema Kinderwunsch in die Unternehmensagenda integriert. Dies ermöglicht es Unternehmen, proaktiv Lösungen anzubieten und eine offene Diskussion zu fördern.“</p>
<p><b>HR Startup Award gewinnt an Renommee</b></p>
<p>Die neunte Runde des HR-Start-up Awards unterstreicht einmal mehr die zunehmende Bedeutung von technologie-basierten Anwendungen im HR-Management. „Ohne HR-Tech ist modernes HR Management nicht möglich. Gleichzeitig bietet sich mit HR-Tech die Möglichkeit, dem Individuum in Unternehmen mehr Stimme und Gestaltungsspielraum zu geben“ betont Michael H. Kramarsch. Das spiegelt sich in den aktuellen Bewerbungen wie auch bei den Bewerbungen im Rahmen des HR Startup-Awards wider. „Wir freuen uns über eine Rekordzahl an Bewerbungen, die viele neue Themen adressieren, zugleich aber eine bislang nicht gekannte Vielfalt an Lösungen abdecken“, ergänzt Professor Dr. Elke Eller, Co-Chair der HR Start-up Award-Jury.</p>
<p>Und Inga Dransfeld-Haase betont als Jury-Mitglied, Präsidentin des BPM und Vorständin für Arbeit &amp; Soziales bei BP Europe: „Der HR Startup Award gehört wie auch das Thema HR-Tech, also der Einsatz moderner Technologien im HR-Management, zum festen Bestandteil des Personalmanagementkongresses.“</p>
<p><b>Über den HR Start-up Award</b></p>
<p>Der HR Start-up Award wird seit 2016 jährlich auf dem Personalmanagementkongress in Berlin vergeben. Ausgerichtet wird er vom Bundesverband der Personalmanager (BPM), der hkp///group, dem Human Resources Manager Magazin und der Quadriga Hochschule. Ziel ist es, die Innovationen von Start-ups in die HR Community zu tragen, voneinander zu lernen, miteinander die (Personal-) Arbeit der Zukunft zu gestalten – und dadurch die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit in disruptiven Zeiten sicherzustellen.</p>
<p>In 2024 fanden sich unter den 61 Bewerbungen erstmals sieben aus dem Ausland. Auch eine breitere inhaltliche Verteilung ist erkennbar. So zählen zu den Top-Themen Personal-Marketing &amp; Recruiting (19 Bewerbungen) und Compensation &amp; Benefits (10). Acht Bewerbungen – und damit deutlich mehr als in den Vorjahren – stammen aus dem Bereich HR &amp; People Analytics. Viele Lösungen versprechen erwartungsgemäß die Nutzung von KI-Technologie.</p>
<p>Die Gewinner des Awards erhalten ein Werbebudget im Wer von 5.000 Euro. Die Top 3 Start-ups erhalten neben diversen Möglichkeiten zur Präsentation, zum Networking und zur Veröffentlichung von Inhalten ein Coaching durch eines der Jury-Mitglieder. Darüber hinaus erhalten diejenigen Start-ups, die es unter die ersten zehn schaffen, ein Zertifikat für ihre Pitch Decks.</p>
<p><b>Die Mitglieder der Award-Jury</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Jens Bender, Initiator des HR Angels Club, Founder &amp; Managing Director der WorkTech Advisory</li>
<li>Dennis Blöcher, Senior Vice President HR, Head of Global CoEs, STIHL</li>
<li>Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM) und Vorständin für Arbeit und Soziales, BP Europa SE</li>
<li>Prof. Dr. Elke Eller, u.a. Aufsichtsrätin, Investorin und Honorarprofessorin für strategisches Personalmanagement an der Hoschule Worms (Co-Vorsitzende der Jury)</li>
<li>Prof. Dr. Christian Gärtner, Professor für Betriebswirtschaftslehre, Hochschule München</li>
<li>Anna Kaiser, Vice President EMEA, Phenom, und ehemalige Gründerin &amp; CEO von Tandemploy</li>
<li>Michael H. Kramarsch, Gründer, Investor und Managing Partner hkp///group (Co-Vorsitzender der Jury)</li>
<li>Åsa Lautenberg, Chief People Officer (CPO), Wittur Group</li>
<li>Dr. Thomas Otter, General Partner, Acadian Ventures</li>
<li>Erika Rasch, Head of People and Culture, Bosch Mobility Solutions</li>
<li>Michala Rudorfer, Investorin, Aufsichtsrätin und Co-Founder von encourageventures e.V.</li>
<li>Marie-Eve Schröder, GCA Global Customers and Agencies EMEA Regional Director, Meta</li>
<li>Dr. Jochen Wallisch, Executive Vice President HR, Siemens</li>
</ul>
</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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			</item>
		<item>
		<title>Top-Management-Vergütung zwischen Corona-Krise und gesellschaftlicher Verantwortung</title>
		<link>https://www.pressewissen.de/2020/06/04/top-management-vergtung-zwischen-corona-krise-und-gesellschaftlicher-verantwortung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Mercer Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2020 10:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbildung / Jobs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krisenbedingte Vergütungsverzichte des Top-Managements europaweit Bezüge der CEOs in STOXX-Unternehmen für 2019 auf Vorjahresniveau Schweiz erneut Vergütungsspitze bei CEOs und Chairmen in Europa hkp/// group Analyse „Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2019“ Im Zeichen der aktuellen Wirtschaftskrise nimmt das Top-Management in den führenden börsennotierten Unternehmen Europas seine gesellschaftliche Verantwortung wahr und ist solidarisch...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Krisenbedingte Vergütungsverzichte des Top-Managements europaweit</b></li>
<li><b>Bezüge der CEOs in STOXX-Unternehmen für 2019 auf Vorjahresniveau </b></li>
<li><b>Schweiz erneut Vergütungsspitze bei CEOs und Chairmen in Europa </b></li>
</ul>
<p><b>hkp/// group Analyse „Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2019“</b></p>
<p>Im Zeichen der aktuellen Wirtschaftskrise nimmt das Top-Management in den führenden börsennotierten Unternehmen Europas seine gesellschaftliche Verantwortung wahr und ist solidarisch bereit zum Vergütungsverzicht. So hat bereits rund ein Drittel der in den STOXX-Indices notierten Firmen kommuniziert, dass ihre CEOs auf Teile der Vergütung verzichten und/oder diese spenden. Bedingt durch derartige Verzichte, Vergütungsdeckelungen im Ergebnis staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, vor allem aber durch ergebnisbedingte Rückgänge in den variablen Bezügen werden die Vergütungen der europäischen Top-Manager im aktuellen Geschäftsjahr 2020 deutlich sinken.</p>
<p>Dagegen haben sich im vorangegangenen Geschäftsjahr die Vergütungen der CEOs bzw. Vorstandsvorsitzenden noch weitgehend stabil entwickelt. Nach einem Plus von 0,5 Prozent beläuft sich der Wert für die durchschnittliche CEO-Direktvergütung eines in den STOXX-Indices gelisteten Unternehmens auf rund 6,0 Mio. Euro. Die Rangreihe der CEOs mit den höchsten Vergütungen wird aktuell angeführt von Linde mit 16,5 Mio. Euro. Die höchsten Vergütungen nach Ländern werden einmal mehr in der Schweiz erzielt – ein Bild, das sich noch prägnanter bei den Aufsichtsrats-/ Verwaltungsratsvorsitzenden (Chairmen) zeigt. Hier wird die Vergütungsrangreihe durch UBS mit 4,4 Mio. Euro angeführt. Auf den weiteren Plätzen folgen mit Roche, Novartis und Nestlé drei weitere Weltkonzerne mit Hauptsitz in der Schweiz. Im Unterschied zu den CEOs sinkt die durchschnittliche Vergütung der Chairmen in STOXX-Unternehmen um 9 % auf rund 800 Tsd. Euro.</p>
<p>Zu diesen Erkenntnissen kommt die Analyse „<i>Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2019</i>“ der Unternehmensberatung hkp/// group. Die Auswertung basiert auf den in den aktuellen Geschäftsberichten veröffentlichten Angaben der in den Börsenindices STOXX<b><sup>®</sup></b> Europe 50 und EURO STOXX 50<b><sup>®</sup></b> geführten Unternehmen zur Vergütung ihres Top-Managements. Verglichen werden können auf europäischer Ebene nur die gewährten und nicht die realisierten Langfristvergütungen. Altersversorgung und Nebenleistungen wurden aufgrund der unterschiedlichen Ausweispraxis nicht berücksichtigt.</p>
<p>„Während wir 2019 ein relativ homogenes Bild bei der Vorstandsvergütung in Europa sehen, werden die Werte für 2020 je nach Betroffenheit in der aktuellen Wirtschaftskrise sehr unterschiedlich, in jedem Fall aber deutlich geringer ausfallen“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. Der Corporate Governance Experte interpretiert die im laufenden Geschäftsjahr international breit vollzogenen freiwilligen Verzichte auf Vergütungsanteile als Botschaft an Mitarbeiter, Investoren und die Gesellschaft: „Kürzungen bei Vergütungen durch das Top-Management sind ökonomisch ein Tropfen auf den heißen Stein, haben aber eine starke Symbolkraft. Sie signalisieren: In dieser Krise sitzen wir alle im selben Boot!“</p>
<p><b>CEO-Vergütungen: Vergütungsniveaus 2019 stabil, Änderung für 2020 erwartet</b></p>
<p>Im Vorjahr hatte der CEO von Anheuser-Busch InBev aufgrund eines außerordentlichen Aktienoptionsprogramms eine Direktvergütung von 32,7 Mio. Euro erzielt und mit diesem Wert den Spitzenplatz in der STOXX Vergütungsrangreihe belegt. Der aktuelle Spitzenwert fällt dagegen deutlich ab: In 2019 belegt Linde mit 16,5 Mio. Euro Platz 1, gefolgt von Roche (13,0 Mio. Euro) und UBS (11,0 Mio. Euro). Die geringsten CEO-Bezüge im Kreis der STOXX-Unternehmen finden sich bei Orange und ENGIE mit 1,9 bzw. 1,7 Mio. Euro. Nach Linde belegt der Vorstandsvorsitzende von Volkswagen mit der zweithöchsten Vergütung unter den deutschen Unternehmen im diesjährigen STOXX-Vergütungsranking mit rund 9,8 Mio. Euro den 5. Platz.</p>
<p>Die Vergütungsspitze in den USA (Dow Jones Industrial Index) wird durch den CEO von Intel besetzt. Dessen Bezüge in Höhe von rund 59,5 Mio. Euro betragen mehr als das Sechsfache der Bezüge des Apple CEOs (9,5 Mio. Euro) als Schlusslicht. Der Durchschnitt der Direktvergütung eines CEO im Dow Jones Industrial Index (19,8 Mio. Euro) beträgt mehr als das Dreifache des europäischen Vergleichswerts.</p>
<p>Mit Blick auf die Branchen werden die höchsten CEO-Direktvergütungen weiterhin im Gesundheitswesen und in der Konsumgüterindustrie gezahlt. Die Vergütungen in der Finanzindustrie weisen, bedingt durch entsprechende regulatorische Anforderungen, den höchsten Anteil an Fixvergütung auf. Er liegt aktuell bei 34 % und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Branchen (27 %).</p>
<p>„Die aktuelle Krise wird dazu beitragen, dass die in der Vergangenheit eher durch moderate CEO-Vergütungen charakterisierten Unternehmen der IT &amp; Technologie-Branche deutlich aufholen werden – sowohl in Europa als auch in den USA. Angesichts der Corona-Krise sehen wir hingegen schon jetzt bei einem Drittel der STOXX-Unternehmen in der Konsumgüterindustrie Reduktionen in den CEO-Bezügen für das Geschäftsjahr 2020. Das branchenspezifische Vergütungstableau wird sich daher nächstes Jahr erheblich verändern“, prognostiziert hkp/// group Vergütungsexpertin Verena Vandervelt.</p>
<p><b>Vergütungsverzicht, staatliche Auflagen und Performance-Einbrüche</b></p>
<p>Angesichts der aktuellen COVID-19-Krise haben bereits 31% der STOXX-Unternehmen kommuniziert, dass ihre CEOs auf Teile ihrer Vergütung verzichten und/oder diese spenden, um gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität mit den durch die Krise betroffenen Mitarbeitern zu zeigen. Kürzungen der CEO-Vergütung im Geschäftsjahr 2020 sind in fast allen Ländern sowie Branchen zu verzeichnen – ausgenommen die weniger durch die Krise betroffenen Unternehmen des Gesundheitswesens und der Technologie &amp; Telekommunikations-Branche. Die Kürzungen beziehen sich laut hkp/// group Studie vornehmlich auf die Grundvergütung und bei rund einem Viertel der betroffenen Unternehmen auf die einjährige variable Vergütung.</p>
<p>„Zusätzlich zu den kommunizierten Kürzungen von CEO-Vergütungen werden wir bedingt durch eine absehbar kritische wirtschaftliche Entwicklung weitere Verzichte, aber auch Vergütungsdeckel in Folge von staatlichen Stützungsmaßnahmen sehen“, zeigt sich hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch überzeugt. Er verweist aber auch auf die in den letzten Jahren erfolgte Professionalisierung der Vergütungssysteme, die aufgrund der zugrundeliegenden Pay-for-Performance-Logik zu deutlich geringeren variablen Bezügen in 2020 führen werden. „Sofern es noch einen Lackmustest für professionelle Vergütungssysteme im Top-Management brauchte, dann wird dies die COVID-19-Pandemie sein“, so der Corporate Governance Experte.</p>
<p><b>Aufsichtsratsvergütung: Stabilität an der Spitze</b></p>
<p>Nachdem im Vorjahr erstmals seit längerem wieder steigende Bezüge bei den STOXX-Aufsichtsrats-/ Verwaltungsratsvorsitzenden (Chairmen) zu verzeichnen waren, ist deren Niveau 2019 wieder gesunken – um rund 9 % auf 800 Tsd. Euro. Schon traditionsgemäß bilden dabei Unternehmen mit Stammsitz in der Schweiz mit deutlichem Abstand die Vergütungsspitze. Sie wird gebildet von UBS (4,4 Mio. Euro), Roche (4,0 Mio. Euro), Novartis (3,4 Mio. Euro) und Nestlé (3,1 Mio. Euro). Schweizer Vergütungsniveaus fallen aufgrund des landesspezifischen Governance-Systems und der damit verbundenen größeren Arbeitsbelastung für Verwaltungsratsvorsitzende traditionell höher aus.</p>
<p>Der erste deutsche Vertreter in der Rangreihe für 2019 ist auf Platz 11 Volkswagen mit einer Vergütung in Höhe von rund 926 Tsd. Euro. Am Ende des Vergütungsrankings finden sich Chairmen von LVMH (90 Tsd. Euro) und Kering (67 Tsd. Euro) – Werte, die weit vom relevanten Durchschnittswert entfernt sind. „Die relativ niedrigen Chairman-Vergütungen am unteren Ende des Rankings erklären sich ebenfalls durch Governance-Aspekte. Die Chairmen von LVMH und Kering – sowie die Chairmen zwei weiterer STOXX-Unternehmen in den Bottom 10 – haben gleichzeitig die Rolle des CEOs inne und erhalten dafür eine separate Vergütung. Diese Konstellation kommt aus historischen Gründen insbesondere bei französischen Unternehmen vor, wird aber im Sinne einer guten Corporate Governance zunehmend aufgelöst“, resümiert hkp/// group Managerin Verena Vandervelt.</p>
<p><b>Hintergrundinformationen zur Analyse</b></p>
<p>Die hkp/// Analyse „Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2019“ untersucht die Vergütungen der Top-Führungskräfte in Unternehmen aus 11 Ländern, die in den bedeutendsten europäischen Aktienindizes – STOXX<sup>®</sup> Europe 50 und EURO STOXX 50<sup>®</sup> – geführt werden (insgesamt 71 Unternehmen). Die Analyse stützt sich auf Daten aus den Geschäftsberichten mit Bezug auf die Geschäftsjahre, die in 2019 endeten.</div>
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<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/hkp-deutschland-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Mercer Deutschland GmbH</a>
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            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>KI in der Arbeitswelt: Diskriminierung verhindern, Professionalisierung fördern</title>
		<link>https://www.pressewissen.de/2020/04/03/ki-in-der-arbeitswelt-diskriminierung-verhindern-professionalisierung-frdern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Mercer Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 10:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbildung / Jobs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach intensiver öffentlicher Konsultation veröffentlicht der Ethikbeirat HR-Tech jetzt zehn Richtlinien für den innovativen und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und modernen Technologien in der Arbeitswelt. Die Richtlinien geben Orientierung in der Beantwortung von zentralen Fragen im Personalmanagement, u.a.: Entscheidet demnächst ein Algorithmus, welche Kandidaten eingestellt werden? Wer haftet, wenn Algorithmen falsche Entscheidungen treffen?...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach intensiver öffentlicher Konsultation veröffentlicht der Ethikbeirat HR-Tech jetzt zehn Richtlinien für den innovativen und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und modernen Technologien in der Arbeitswelt. Die Richtlinien geben Orientierung in der Beantwortung von zentralen Fragen im Personalmanagement, u.a.: Entscheidet demnächst ein Algorithmus, welche Kandidaten eingestellt werden? Wer haftet, wenn Algorithmen falsche Entscheidungen treffen? Oder: Wie kann verhindert werden, dass sich alte Fehler und Vorurteile in modernen KI-Anwendungen einfach fortsetzen?</p>
<p>Die Richtlinien des Ethikbeirat HR-Tech thematisieren die Einbindung der relevanten Interessengruppen in die Entscheidungsfindung bei Auswahl und Einsatz entsprechender Technologien, die Frage nach der finalen Entscheidungsbefugnis im Einsatz, die Subjektqualität, Haftung und Verantwortung wie auch Zweckbindung und Informationspflicht. In ihrer jetzt vorgelegten Fassung ergänzen die Richtlinien die Ausführungen des im Februar vorgelegten Weißbuches der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz und bieten konkrete und handlungsleitende Empfehlungen.</p>
<p>Dr. Elke Eller, Initiatorin des Ethikbeirats HR-Tech und HR Vorständin der TUI AG, erklärt: &quot;Auch wenn der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für viele HR-Abteilungen noch Zukunftsmusik ist: Wir müssen uns heute mit den ethischen Leitplanken solcher Technologien beschäftigen, damit wir sie morgen verantwortungsvoll nutzen können. Die Leitlinien des Ethikbeirat HR-Tech geben HR-Verantwortlichen dafür konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand.</p>
<p>&quot;Digitale Zukunftstechnologien wie KI bieten neue Gestaltungsmöglichkeiten, um auch für Mitarbeitende eine verbesserte Arbeitswelt zu schaffen. Dazu braucht es jedoch Spielregeln. Der Ethikbeirat HR-Tech liefert diese in Form eines bislang einzigartigen, handlungsleitenden Wertekompasses, der für sämtliche Führungskräfte Relevanz hat&quot;, erklärt Michael Kramarsch, Mit-Initiator des Ethikbeirats HR-Tech und Managing Partner der hkp/// group.</p>
<p>Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB und Mitglied des Ethikbeirats HR-Tech sieht in den jetzt veröffentlichten Richtlinien eine zentrale Grundanforderung für die Ausrichtung von Change-Prozessen widergespiegelt: &quot;Die Richtlinien des Ethikbeirats HR-Tech sind eine gute Grundlage für eine neue Kultur betrieblicher Aushandlungsprozesse, denn sie machen deutlich, dass die Spielregeln für die Beteiligung und Mitbestimmung erweitert werden müssen, damit wir KI schon im Ansatz für gute Arbeit nutzen können und so die nötige Akzeptanz dafür am Arbeitsplatz schaffen.&quot;</p>
<p>Brigitte Zypries, Bundesministerin a.D. und Mitglied des Ethikbeirats HR-Tech sieht die Anbieter von KI-Lösungen in der Pflicht und empfiehlt auch diesen eine Berücksichtigung der Richtlinien: &quot;Wer als Technologieanbieter zukünftig elementare Fragen wie Haftung und Verantwortung nicht im Sinne der Anwender beantworten kann bzw. Anwender mit diesen Themen allein lässt, wird sich nicht behaupten können.&quot;</p>
<p>Und Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM) und Personalleiterin der Nordzucker AG unterstreicht: &quot;Ob es darum geht, Talente zu finden oder Abläufe effizienter zu machen, wenn die Personaler KI-basierte Anwendungen in der Breite verstehen und nutzen, werden die Richtlinien des Ethikbeirats HR-Tech zum wichtigen Kompass.&quot;</p>
<p><b>Richtlinien als Ergebnis eines breiten öffentlichen Diskurses</b></p>
<p>Ziel des Ethikbeirats HR-Tech, bestehend aus namenhaften Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Start-ups und etablierten Unternehmen, ist der verantwortungsvolle Einsatz von KI und modernen Technologien im Personalmanagement. Hierzu sollen die nun veröffentlichten Richtlinien als praxisorientierter Kompass beitragen.</p>
<p>An der Erarbeitung der Richtlinien wirkten nicht nur die Mitglieder des Ethikbeirats HR-Tech mit, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit. Mit Vorliegen des Richtlinien-Entwurfs im Juni 2019 hatte das Gremium breit zur öffentlichen Konsultation aufgerufen. Das Ergebnis: rund 50 Stellungnahmen und Kommentare in Form von Blog-Beiträgen, Briefen, E-Mails oder via Social Media. Das Feedback ist in die nun vorliegende Richtlinien-Fassung eingeflossen.</p>
<p>Die Richtlinien sind jedoch nicht als geschlossenes Projekt zu verstehen, im Gegenteil: Mit dem Wandel digitaler Technologien werden sich neue Handlungsfelder und Herausforderungen ergeben. Der Ethikbeirat HR-Tech wird daher auch zukünftig in Zusammenarbeit mit der interessierten Öffentlichkeit die Richtlinien prüfen und aktualisieren. Allerdings verschiebt sich mit der heutigen Veröffentlichung der Arbeitsfokus des Expertengremiums hin zur Befähigung von Personalverantwortlichen in der konkreten Anwendung der Richtlinien.</p>
<p><b>Die Richtlinien im Überblick</b></p>
<p>Die zehn Richtlinien sind nicht nur für den Einsatz von KI im Personalwesen relevant. Sie schließen auch die Nutzung moderner Technologien ein, die die Personalarbeit in den kommenden Jahren nachhaltig verändern werden.</p>
<p><b> 1. Transparenter Zielsetzungsprozess und Einbindung</b></p>
<p>Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung definiert werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessensgruppen identifiziert und eingebunden werden.</p>
<p><b>2. Fundierte Lösungen</b></p>
<p>Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.</p>
<p><b>3. Menschen entscheiden</b></p>
<p>Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass bei wichtigen Personalentscheidungen die Letztentscheidungsbefugnis einer natürlichen Person obliegt.</p>
<p><b>4. HR treibt KI Lösungen &#8211; nicht umgekehrt</b></p>
<p>Ein erfolgreicher Einsatz von KI Lösungen durch HR benötigt die Kombination technologischer, analytischer und personalwirtschaftlicher Kompetenzen.</p>
<p><b>5. Haftung und Verantwortung </b></p>
<p>Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.</p>
<p><b>6. Zweckbindung und Datenminimierung</b></p>
<p>Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden.</p>
<p><b> 7. Informationspflicht</b></p>
<p>Vor bzw. beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über ihren Einsatz, ihren Zweck, ihre Logik und die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.</p>
<p><b>8. Achten der Subjektqualität</b></p>
<p>Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen ohne rechtzeitige Beteiligung und individuelle Einwilligung der Betroffenen keine Daten erhoben werden, die deren willentlicher Steuerung entzogen sind.</p>
<p><b>9. Vermeidung von Diskriminierung</b></p>
<p>Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.</p>
<p><b>10. Stetige Überprüfung </b></p>
<p>Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.</p>
<p><b>Über den Ethikbeirat HR-Tech</b></p>
<p>Der Ethikbeirat HR Tech wurde im Januar 2019 gegründet. Das interdisziplinär besetzte Gremium sieht sich als Impulsgeber zur Förderung des Einsatzes von digitalen Lösungen in der Personalarbeit. Zu den Mitgliedern des Ethikbeirats HR Tech zählen (in alphabetischer Reihenfolge):</p>
<p>&#8211; Thomas Belker, CEO der PRECIRE Technologies GmbH</p>
<p>&#8211; Andreas Dittes, CEO der Talentwunder GmbH</p>
<p>&#8211; Dr. Elke Eller, HR Vorständin der TUI AG</p>
<p>&#8211; Prof. Dr. Björn Gaul, Partner bei CMS Hasche Sigle</p>
<p>&#8211; Prof. Dr. Christine Harbring, Professorin und Lehrstuhlinhaberin für Organisation an der RWTH Aachen</p>
<p>&#8211; Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes</p>
<p>&#8211; Prof. Dr. Bernd Irlenbusch, Professor für Corporate Development und Business Ethics an der Universität zu Köln</p>
<p>&#8211; Anna Kaiser, CEO der Tandemploy GmbH</p>
<p>&#8211; Prof. Dr. Martin Kersting, Professor für Psychologische Diagnostik an der Universität Gießen</p>
<p>&#8211; Frank Kohl-Boas, Chief Human Resources Officer der Zeit-Verlagsgruppe und Vizepräsident des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM)</p>
<p>&#8211; Michael H. Kramarsch, Managing Partner der hkp/// group und HR Startup Investor</p>
<p>&#8211; Torsten Schneider, Direktor der HR Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</p>
<p>&#8211; Prof. Dr. Katharina Simbeck, Professorin für Wirtschaftsinformation an der HTW Berlin und Leiterin des durch die Hans Böckler Stiftung geförderten Projekts &quot;Diskriminiert durch Künstliche Intelligenz&quot;</p>
<p>&#8211; Reiner Straub, Herausgeber Personalmagazin, Haufe Group</p>
<p>&#8211; Oliver Suchy, Mitglied des DGB-Bundesvorstands</p>
<p>&#8211; Brigitte Zypries, Bundesministerin a.D.</p>
<p>Weitere Informationen zum Ethikbeirat HR-Tech können abgerufen werden über die Webseite <a href="http://www.ethikbeirat-hrtech.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.ethikbeirat-hrtech.de</a></div>
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