Posted in Finanzen / Bilanzen

Aus für GwG-Freistellung: Zentralregulierer ab 2027 in der Pflicht

Aus für GwG-Freistellung: Zentralregulierer ab 2027 in der Pflicht Posted on 8. September 2026

Mit einer finalen Allgemeinverfügung beendet die BaFin die bisherigen Geldwäschegesetz-Ausnahmen für Zentralregulierer, um die Geldwäschebekämpfung in der EU zu harmonisieren. Ab Juli 2027 gilt für Verbundgruppen und Einkaufskooperationen die volle Compliance-Pflicht – Experten empfehlen frühzeitige Vorbereitung.

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit einer finalen Allgemeinverfügung vom 30. Juni 2025 sämtliche Freistellungen von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für die Zentralregulierung aufgehoben. Für Verbundgruppen und Einkaufskooperationen im deutschen Mittelstand bedeutet dies eine der weitreichendsten regulatorischen Umstellungen der vergangenen Jahre in diesem Bereich.

Wer ist betroffen von der Aufhebung der GwG-Freistellung?

Die Neuregelung betrifft alle bisher freigestellten Verpflichteten nach dem GwG – insbesondere zentralregulierende Genossenschaften, Verbundgruppen und Einkaufskooperationen, aber auch bestimmte Finanzdienstleister, Anbieter von E-Geld-Produkten sowie Teile des Nicht-Finanzsektors. Branchenverbände rechnen mit Auswirkungen auf einen Großteil der etablierten Verbundstrukturen im Handel und Handwerk.

Was ändert sich mit Rücknahme der GwG-Freistellung?

Ab dem 10. Juli 2027 entfällt jede nationale Sonderregelung im Rahmen der GwG-Freistellung. Betroffene Organisationen müssen die Anforderungen des GwG dann vollständig, standardisiert und in voller Tiefe erfüllen – inklusive umfassenderer Sorgfaltspflichten, angepasster IT-Systeme und aktualisierter Risikoanalysen. Branchenkenner gehen von spürbarem organisatorischem und finanziellem Mehraufwand aus, insbesondere durch die Pflicht zur deutlich umfangreicheren Erfassung und Überwachung von Daten.

Wann greift die Regelung?

Nach Veröffentlichung der Konsultation am 6. Juni 2025 und deren Ende am 20. Juni 2025 folgte die finale Bekanntmachung durch die BaFin am 30. Juni 2025. Wirksam wird die Rücknahme zum 10. Juli 2027 – zeitgleich mit dem Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624. Für Unternehmen bleibt damit eine gut zweijährige Übergangsfrist.

Warum erfolgt die Rücknahme?

Hintergrund ist die europäische Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung. Die bisherigen nationalen Ausnahmen zur GwG-Freistellung sind mit der neuen EU-Verordnung nicht mehr vereinbar, da diese länderspezifische Freistellungen künftig ausschließt. Ziel der EU ist ein einheitlicher, risikobasierter Standard, der europaweit vergleichbar ist. Deutschland ist zur Umsetzung dieser Vorgaben verpflichtet.

Einschätzung aus der Praxis

"Für viele Verbundgruppen ist das ein tiefer Einschnitt in gewachsene Strukturen", kommentiert Gerhard Glesel, Mitglied des Vorstands der AKTIVBANK AG. "Wer jetzt aktiv wird, kann die Übergangsfrist nutzen, um Prozesse geordnet und ohne Zeitdruck umzustellen."

AKTIVBANK als erfahrener Partner für die Umstellung

Die AKTIVBANK AG zählt gemeinsam mit der DZB BANK zu den erfahrensten Anbietern im Bereich der bankgestützten Zentralregulierung in Deutschland. Auf Basis von über 35 Jahren Marktexpertise haben beide Partner bereits erste konkrete Handlungsempfehlungen für die Umstellung entwickelt und unterstützen Verbundgruppen, Genossenschaften und Einkaufskooperationen dabei, ihre Prozesse frühzeitig, rechtssicher und zukunftsfähig an die neuen Anforderungen anzupassen.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Ein ausführliches FAQ mit Zeitplan, Betroffenheitsprüfung und Handlungsempfehlungen steht bereit unter: https://aktivbank.de/ruecknahme-freistellungen-geldwaeschegesetz-zentralregulierung

Betroffene Organisationen erhalten so einen klaren Fahrplan, um die Übergangsfrist bis 2027 optimal zu nutzen.

Über die AKTIVBANK AG

Die AKTIVBANK ist Ihre innovative Spezialbank für Zentralregulierung und Factoring. Wir bieten Ihnen die gesamte Palette des Working Capital. Sie profitieren von effizienten Zahlungsprozessen, Sicherheit und höchsten IT-Standards. Als kundenorientierter Partner des Mittelstands stehen wir für höchste Finanz- und Sicherheitsstandards, zugelassen durch die BaFin.​ Wir sind für Sie da.

Unsere Webseiten:
https://aktivbank.de/
https://www.aktivbank-factoring.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AKTIVBANK AG
Herriotstraße 1
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 07231/44436-0
https://aktivbank.de/

Ansprechpartner:
Gerhard Glesel
Mitglied des Vorstands
E-Mail: gerhard.glesel@aktivbank.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel