Die sogenannten Handwerkerferien sind eine Empfehlung der Kreishandwerkerschaften – kein verpflichtender Schließzeitraum. Sie erleichtern vor allem kleineren Betrieben die Urlaubsplanung, ohne dass diese befürchten müssen, Aufträge zu verlieren.
Da die Handwerkerferien in der Regel in die Schulferien in Baden-Württemberg fallen, ist insgesamt mit einer geringeren Nachfrage nach Handwerkerleistungen zu rechnen. Dennoch gilt: Wer Renovierungen, Modernisierungen oder größere Projekte plant, sollte Angebote und Ausführungszeiten rechtzeitig abstimmen – insbesondere, wenn mehrere Gewerke beteiligt sind. Auch die Betriebe selbst sollten Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit Subunternehmern oder Kooperationspartnern rechtzeitig planen.
Die empfohlenen Zeiträume in der Region Stuttgart (Sommer 2026)
- Landkreis Böblingen: keine offiziellen Handwerkerferien
- Landkreis Esslingen: 10.08.2026 bis 30.08.2026
- Landkreis Göppingen: 03.08.2026 bis 23.08.2026
- Landkreis Ludwigsburg: 03.08.2026 bis 23.08.2026
- Rems-Murr-Kreis: 10.08.2026 bis 30.08.2026
- Stadtkreis Stuttgart: 03.08.2026 bis 23.08.2026
Hinweis: Auch während der Handwerkerferien bleiben je nach Betrieb Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft unterschiedlich geregelt. Notdienste sind in wichtigen Gewerken weiterhin eingerichtet. Bei dringenden Fällen (z. B. Heizungsausfall, Wasserrohrbruch) können diese über die jeweiligen Kreishandwerkerschaften erfragt werden.
Mehr Informationen: Eine Übersicht zu den Handwerkerferien findet sich auch unter www.hwk-stuttgart.de/handwerkerferien.
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