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TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung und Notfallmanagement für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung und Notfallmanagement für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz Posted on 18. Februar 2026

Ein Brand, austretende Schadstoffe, ein Überfall oder eine Cyberattacke – ein Notfall kann je nach Branche und Unternehmen sehr unterschiedlich sein.  Unternehmen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. TÜV Rheinland unterstützt mit seiner Expertise im Arbeits- und Gesundheitsschutz.  

„Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Risikoanalyse im Unternehmen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen“, erklärt Dr. Ludwig Brands, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. „Sie erfasst die für das Unternehmen relevanten Notfälle – in einer Papierfabrik sind das andere als in einem Chemieunternehmen oder einem Krankenhaus. Darauf aufbauend können Notfallpläne erstellt werden. Auch Flucht- und Rettungspläne spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Diese sind für alle Gebäude erforderlich, in denen sich Menschen nicht schnell orientieren können und Fluchtwege nicht sofort ersichtlich sind.“ Laut Paragraf 4 der Arbeitsstättenverordnung muss die Evakuierung gemäß dem Flucht- und Rettungsplan in regelmäßigen Abständen geübt werden – in der Praxis hat sich ein Zeitraum von etwa zwei Jahren als sinnvoll erwiesen. 

Tipps für Sicherheitsfachkräfte: Basics beachten und Eventualitäten mitdenken 

Sicherheitsfachkräfte müssen im Hinblick auf Notfälle vieles im Blick haben: 

  • Die Nutzbarkeit der Fluchtwege: Sind die Wege frei, Türen offen und funktioniert die Beleuchtung? Sind Fluchtwege ausgeschildert und leicht zu erkennen? 
  • Mitarbeitende mit besonderen Anforderungen: Wie kann beispielsweise ein Mensch im Rollstuhl oder mit einer starken Gehbehinderung evakuiert werden? Welche Vorgaben macht dazu die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes? Sind in einem Krankenhaus oder Seniorenstift Rettungsmittel wie Rettungsstühle oder -tücher verfügbar?  

„Nach einer Evakuierung muss erfasst werden, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Doch damit ist es nicht genug: Im Winter sind Decken, im Sommer Schatten und bei einer längeren Evakuierung auch eine Notunterkunft einzuplanen“, betont Brands.  

Notfälle und Krisen belasten – auch nach einem Vorfall 

Erleben Mitarbeitende einen Unfall, einen Überfall oder eine gefährliche Situation bei der Arbeit, ist das eine psychisch belastende Situation. „Die meisten Beschäftigten können das Erlebte ohne Hilfe verarbeiten. Dennoch gibt es Betroffene, die dafür weitergehende Unterstützung benötigen. Führungskräfte sollten bei den beteiligten Personen auf Anzeichen einer Belastungsreaktion achten. Diese kann sofort, aber auch durch Jahrestage oder bestimmte Situationen, sogenannte Trigger, ausgelöst werden“, erklärt Jörg Eberle, Betriebspsychologe und Krisenmanager bei TÜV Rheinland. Ein Notfall, der potenziell ein Psychotrauma auslösen kann, sollte der Berufsgenossenschaft unter Angabe aller beteiligten Personen vorsorglich und zeitnah gemeldet werden – auch dann, wenn noch keine drei Tage Arbeitsunfähigkeit vorliegen. 

Psychologische Unterstützung für Krisenstab 

Wird ein Krisenstab eingerichtet, kann es sinnvoll sein, diesen durch eine Psychologin oder einen Psychologen zu unterstützen, da die Mitglieder dieses Gremiums unter großem Druck stehen. Im Optimalfall ist der Krisenstab im Notfallplan definiert, die Beteiligten haben in Übungen bereits zusammengearbeitet und es sind Stellvertreter benannt, falls die Ausnahmesituation lange andauert. 

Cyberattacken betreffen auch die Arbeitssicherheit 

Kommt es zu einem Cyberangriff, ist nicht nur die IT betroffen. Fallen die IT-Systeme aus oder müssen abgeschaltet werden, wirkt sich das auf damit verbundene Geräte und Maschinen im Unternehmen aus. „Für Beschäftigte bedeutet ein Ausfall der IT-Systeme, dass sich gewohnte Arbeitsabläufe verändern. Vielleicht müssen auch bisher technisch unterstützte Arbeiten auf ungewohnte Art ausgeführt werden und es kommt zu körperlichen Belastungen. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle und Gesundheitsgefährdungen“, mahnt Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. 

Alle Expert:innen von TÜV Rheinland sind sich einig: Eine umfassende Analyse möglicher Notfälle, ausgearbeitete Notfallpläne, regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden und Notfall- und Evakuierungsübungen sorgen dafür, dass Unternehmen in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben. Dabei ist es wichtig, die betroffenen Menschen auch nach einem Ereignis zu begleiten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.  

Umfassende Informationen über das Angebot zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland erhalten Unternehmen und Beschäftigte unter: www.tuv.com/amd  

Über TÜV Rheinland Arbeitsmedizinische Dienste 

Die TÜV Rheinland Arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) betreiben als Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und beraten Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Rund 840 Fachärzt:innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Psycholog:innen, Arbeitsmedizinische Assistent:innen, Gesundheitsmanager:innen und Berater:innen setzen sich dafür ein, Risiken und Gefahrenpotenziale in Unternehmen zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit zu schützen. Damit gehören die AMD zu einem der größten Anbieter für arbeitssicherheits- bzw. arbeitsmedizinische Dienstleistungen in Deutschland. Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von Arbeitsunfällen, so kümmern sich die AMD heute zunehmend um die ganzheitliche Prävention und Gesundheitsvorsorge. 

Über TÜV Rheinland

Die Welt zu einem sicheren Ort machen – und das seit mehr als 150 Jahren: Dafür steht TÜV Rheinland als einer der weltweit führenden Prüfdienstleister mit einem Jahresumsatz von mehr als 2,7 Milliarden Euro und 27.000 Mitarbeitenden in gut 50 Ländern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten prüfen technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen und gestalten den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit mit. Sie trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Mit besonderer Expertise in Mobilität, Energieversorgung, Infrastruktur und vielen weiteren Bereichen sichert TÜV Rheinland unabhängig Qualität, insbesondere bei innovativen Technologien wie grünem Wasserstoff, künstlicher Intelligenz oder automatisiertem Fahren – und ermöglicht so eine sichere und lebenswerte Zukunft. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Hauptsitz des Unternehmens ist Köln, Deutschland. Website: www.tuv.com

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