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Bildungsakademie mit Hygienekonzept: Kurse laufen unter strikter Beachtung der Coronaregeln

Bildungsakademie mit Hygienekonzept: Kurse laufen unter strikter Beachtung der Coronaregeln Posted on 7. Mai 2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat – angepasst an das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz – die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen sind am 24. April 2021 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt: Die Durchführung von Angeboten der beruflichen Aus- und Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung an Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) der Wirtschaft sind aufgrund ihres praktischen Charakters der betrieblichen Bildung zuzurechnen.

Für die Bildungsangebote der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe in ihrer Akademie bedeutet dies: Die Durchführung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung an außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen für Abschlussklassen sind in Präsenz möglich. Bei beruflicher Fortbildung ist Online-Unterricht vorrangig.

Für Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe gilt nach der aktuellen Verordnung:
– alle ÜLU-Kurse finden wie geplant statt
– geregelte Fort- und Weiterbildung (Meistervorbereitung,
– sonstige Prüfungslehrgänge) finden statt,
– alles was online durchführbar ist, wird online angeboten
– Lehrgänge die für die Berufsausübung und zum Erhalt der Berufsfähigkeit notwendig sind, finden statt.

Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe setzt für die Gesundheit der Teilnehmer und Dozenten umfangreiche Hygienemaßnahmen um. Zur Umsetzung der geltenden Vorgaben wurde eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und ein Hygienekonzept erstellt. Es gilt FFP2 Maskenpflicht für Teilnehmer und Mitarbeiter, die Raumluft wird mit CO2-Meßgeräten kontrolliert. Im gesamten Gebäude stehen Desinfektionsspender zur Verfügung, Kontaktflächen werden einer fortlaufenden Desinfektion unterzogen. Die Teilnehmer werden wöchentlich 2x per Selbsttest auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, den Mitarbeitern stehen wöchentlich ebenfalls zwei Selbsttests zur Verfügung.

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